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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – worum geht es?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" ist der Arbeitgeber zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen im Betrieb verpflichtet. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv entgegenzuwirken, d.h. bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten. Dies geschieht in einem systematischen Prozess, in dem auf der Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen ggf. erforderliche Maßnahmen festgestellt und umgesetzt werden. Die Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen, die stetige Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung und die Einleitung weiterer Verbesserungen führen zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Sachen Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb. Die Gefährdungsbeurteilung leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur menschengerechten Gestaltung von Arbeit (§ 2 ArbSchG) und langfristig zum Erhalt der Gesundheit, Motivation und Beschäftigungsfähigkeit aller Mitarbeitenden.

Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht, für die psychische Belastung eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Vielmehr ist es ausreichend in einer Gefährdungsbeurteilung aller mit der Tätigkeit verbundenen Belastungen mit Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit zu beurteilen.

In vielen Kommunen und Dienststellen wird die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach und nach zum Thema. Jedoch gibt es noch immer viele Unklarheiten zum Vorgehen und mögliche Erhebungsmethoden sowie ein fehlendes Begriffsverständnis. Die internationale Norm DIN EN ISO 10075-1 definiert den Begriff psychische Belastung als „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken".

 

Viele Menschen werden misstrauisch, wenn sie die Begriffe „Belastung" und „Psyche" hören und haben Angst, dass ihre psychische Gesundheit oder ihre Leistungsfähigkeit beurteilt werden soll. Das ist jedoch nicht so! Im Alltag hat der Begriff „psychische Belastung" eine eher negative Bedeutung. In der Arbeitswissenschaft hingegen ist der Begriff wertneutral. Demnach können psychische Belastungen positiv aber auch negativ sein. Wichtig zu erwähnen ist, dass es bei der Gefährdungsbeurteilung  immer um die Beurteilung der Arbeitssituation und Arbeitsbedingungen geht und nicht um die Beurteilung der Beschäftigten.

Gemäß der im Jahr 2011 veröffentlichten „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation" werden fünf „Merkmalsbereiche" unterschieden, die in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung berücksichtigt werden müssen:

  • Arbeitsinhalt bzw. Arbeitsaufgabe
  • Arbeitsorganisation
  • Soziale Beziehungen (am Arbeitsplatz)
  • Arbeitsumgebung
  • Neue Arbeitsformen

Eine Auflistung der Merkmalsbereiche, die in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erfasst werden sollen, sowie mögliche kritische Ausprägung finden Sie in der GDA Broschüre (Anlage 1) (download hier). Bitte beachten Sie: Diese Auswahl ist nicht abschließend. Entsprechend der Tätigkeitsanforderungen und Bedingungen müssen weitere Faktoren betrachtet werden.