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REACH - schon wieder was Neues bei Gefahrstoffen?

REACH – was ist das eigentlich?

Seit dem 01.06.2007 ist nach langjähriger Diskussion die europäische Chemikalienrichtlinie REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) in Kraft getreten. Damit soll die Sicherheit und Gesundheit von Anwendern und Verbrauchern beim Umgang mit Chemikalien verbessert werden.

REACH - wer ist betroffen?

In erster Linie wendet sich REACH an die Hersteller von Chemikalien und Produkten. Bisher mussten nur Stoffe, die nach 1981 auf den Markt gebracht wurden, auf Risiken für die menschliche Gesundheit überprüft werden. Alle seit langem verwendeten Stoffe werden weiter verwendet, ohne dass solche Prüfungen erforderlich waren.

In einem abgestuften Verfahren sollen nach und nach auch die „Altstoffe" auf ihre gesundheitlichen Risiken überprüft werden.

REACH im Arbeitsschutz

Die Hersteller müssen nicht nur Informationen über die Gefährdungen, die von einzelnen Stoffen ausgehen, zusammentragen. Auch die Hersteller von Produkten aus Einzelstoffen müssen eine Einschätzung der Gefährdung durch das Produkt angeben.

Für Produkte können auch „Expositionsszenarien" angegeben werden, in denen beschrieben wird, unter welchen Einsatzbedingungen die Verwendung eines Produkts ungefährlich ist. Dies entspricht einer Gefährdungsbeurteilung durch den Hersteller, die nach Gefahrstoffverordnung übernommen werden kann. Allerdings muss bei einer Abweichung von der vom Hersteller beschriebenen Anwendung eine eigene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Da viele im öffentlichen Dienst als Anwender eingesetzte Produkte Altstoffe (vor 1981 erstmals in Verkehr gebracht) enthalten, wird die Erstellung von Expositionsszenarien noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt werden für den Anwender von größerem Nutzen sein. Allerdings ist erst nach und nach mit diesen Angaben zu rechnen. Es lohnt sich also,die Sicherheitdatenblätter auf dem aktuellen Stand zu halten

Weitere Informationen

Hilfreiche Informationen zum Thema finden sich unter www.baua.de. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist auch Ansprechpartner für die Hersteller. Auch der Hauptverband der gesetzlichen Unfallversicherung hat Hilfen: http://www.dguv.de/ifa/Fachinfos/REACH-und-Arbeitsschutz/index.jsp