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Verletztengeld

Für die Dauer der durch den Versicherungsfall bedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Versicherte Verletztengeld. In der Regel beginnt die Zahlung des Verletztengeldes erst nach Ablauf der Entgeltfortzahlung. Das Verletztengeld soll den Einkommensausfall ersetzen und damit den Lebensunterhalt des Versicherten und seiner Angehörigen sicherstellen.

Es beträgt 80 Prozent des erzielten regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts und darf das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen.

Ausgezahlt wird das Verletztengeld grundsätzlich in unserem Auftrag von der Krankenkasse der Versicherten. Auch Schüler und Studierende erhalten Verletztengeld, wenn sie bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind.