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Psychische Gesundheitsstörungen / Gewalt am Arbeitsplatz

Mitarbeiter von Hilfeleistungsorganisationen, von Straßenmeistereien aber auch andere Berufsgruppen werden aufgrund ihrer Aufgabenstellung immer wieder mit Unfällen katastrophenartigen Ausmaßes konfrontiert oder durchleben selbst eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben. Aber auch Beschäftigte z.B. von Städten und Gemeinden können, wie die aktuellen Ereignisse zeigen, während ihrer Tätigkeit mit Gewalt konfrontiert werden. Solche Erlebnisse können sich auf die Psyche der betroffenen Mitarbeiter auswirken.

Als Arbeitgeber ist es wichtig frühzeitig zu erkennen, ob Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besonderen Ereignissen ausgesetzt waren, aufgrund dessen sich psychische Störungen entwickeln könnten. Aber nicht alle Betroffenen benötigen eine professionelle Intervention im Sinne von Betreuung oder Behandlung. In der Mehrzahl der Fälle klingen die Beschwerden von selbst wieder ab. Anderenfalls müssen alle erforderlichen Maßnahmen der Stabilisierung möglichst schnell einsetzen, um Chronifizierungen zu vermeiden. Mögliche Symptome psychischer Beeinträchtigungen, die unmittelbar oder aber auch einige Tage nach dem traumatischen Ereignis auftreten können, sind extreme Stimmungsschwankungen, Schlafstörungen oder Alpträume, sehr häufig, sich aufdrängende Gedanken an das Ereignis (flashbacks), starkes Herzklopfen oder Übererregtheit und körperliches Unwohlsein.

Die Prävention und Rehabilitation von psychischen Gesundheitsstörungen nach Arbeitsunfällen hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen.

Wir orientieren uns an dem seit 01.07.2012 existierenden Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Das Behandlungskonzept sieht dabei wie folgt aus:

1. Stufe: Psychosoziale Notfallversorgung (Akutintervention/Erstbetreuung vor Ort, unmittelbar nach dem traumatischen Ereignis in der Regel innerhalb von 24h)

2. Stufe: Bis zu fünf stabilisierende Sitzungen in Gruppen- oder Einzeltherapie, die der Prävention möglicher Störungen dienen und zur Stabilisierung nach der Stufe 1 beitragen sollen.

3. Stufe: Weiterführende Einzeltherapie, sofern noch therapeutischer Behandlungsbedarf besteht, bis max. 25 Sitzungen.

Die Betreuung in der Stufe 1 kann sowohl durch Seelsorger, ausgebildete Erstbetreuer, aber auch durch geeignete Fachärzte oder Psychotherapeuten erfolgen.

 

 

Die Behandlung in der Stufe 2 und 3 obliegt ausschließlich Ärzten für Neurologie und Psychiatrie, Ärzte für Psychiatrie, Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Ärzte für psychotherapeutische Medizin oder ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten mit Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG). Die Vergütung der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel durch den Unfallversicherungsträger nach vorheriger Genehmigung der Behandlung.

Die psychotherapeutische Betreuung der Stufe 2 und 3 wird durch den Durchgangsarzt oder den Unfallversicherungsträgern veranlasst. Uns stehen eine Reihe von Therapeuten zur Verfügung, die in der besonderen Traumatherapie ausgebildet sind und sich den Unfallversicherungsträgern zur Verfügung gestellt haben. Wir können also bei Bedarf geeignete Therapeuten benennen oder aber, was sich in der Vergangenheit als effektiver herausgestellt hat, gleich als Vermittlungsstelle zwischen Betrieb und Behandler auftreten. In diesen Fällen konnten wir in der Regel durch unsere Intervention erreichen, dass kurzfristig die Behandlung zum Wohle der Geschädigten aufgenommen wurde. Dieses Verfahren stellt sicher, dass wir während der Dauer der Behandlung unsere Steuerungsmöglichkeiten voll ausschöpfen können.

Wenn Sie selbst aufgrund von Unfällen professionelle Hilfe benötigen oder als Arbeitgeber psychische Störungen bei Ihren Mitarbeitern befürchten, melden Sie sich bei uns. Folgende kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

  • Versicherte, deren Name mit den Buchstaben A, B, C, E, G, I, J, L, P, V, T, X, und Y beginnt:  Ihre Ansprechperson, Tel.: 0511/8707 - 124
  • Versicherte, deren Name mit den Buchstaben D, F, H, K, N, Q, R, S, und W beginnt:              Ihre Ansprechperson, Tel.: 0511/8707 - 314
  • Versicherte, deren Namen mit den Buchstaben M, O, Sch, U und Z beginnt:                           Ihre Ansprechperson, Tel.: 0511/8707 - 817
  • Service Center: 0511-8707-333
  • E-Mailadresse: service@guvh.de und service@lukn.de.

Zusätzliche Informationen für Psychotherapeuten (pdf, 1,04 MB)