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Berufskrankheiten

Zum Erklärfilm "Berufskrankheit"

 

Berufskrankheiten

Als Berufskrankheit werden bestimmte Erkrankungen anerkannt, die dadurch entstehen, dass die Betroffenen durch ihre versicherte Tätigkeit gesundheitsschädigenden Einwirkungen in höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Diese Erkrankung muss in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Daneben können auch andere Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn nach neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erkrankung in die Anlage zur BKV erfüllt werden.

 

Berufskrankheiten-Anzeige

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss sowohl vom Unternehmer als auch vom behandelnden Arzt gemeldet werden. Verbindliche Vordrucke für die Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK-Anzeige) finden Sie hier.

Darüber hinaus haben die Versicherten jederzeit die Möglichkeit, sich selbst an den Unfallversicherungsträger zu wenden, wenn die mögliche Berufskrankheit vom Unternehmer bzw. Arzt noch nicht gemeldet worden ist. Ferner sind die erstbehandelnden Ärzte verpflichtet, einen Bericht erstatten.

Fachportal "Hautschutz am Arbeitsplatz"

In diesem Portal finden Sie Informationen rund um das Thema „Hautschutz am Arbeitsplatz".

Aufbau und Schutz der Haut, Erkrankungen aber auch praxisnahe Maßnahmen am Arbeitsplatz werden anschaulich dargestellt. Gezielt für die Arbeitsbereiche, in denen Hautbelastungen typisch sind und Prävention besonders wirksam helfen kann, wie Pflege und OP, Reinigung, Küche, Haustechnik, Bauhof und Kläranlage werden Informationen angeboten. Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung sind ebenso enthalten, wie Bilder, Filme und Dokumente, die für Unterweisungen genutzt werden können. Die neu überarbeiteten und aktualisierten Materialien führen die Präventionskampagne "Haut" fort. Mitarbeitende, Sicherheitsbeauftragte, Beratende und Verantwortliche erhalten einen guten Einblick in das Themenfeld „Hautschutz".

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