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Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

13. Mai 2020

Verbandbuch Verbandbuch

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang aufbewahrt wird. Die DGUV Vorschrift 1 lässt offen, in welcher Form eine Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. Dies kann beispielsweise im Verbandbuch, in einer elektronischen Dokumentation oder in Form eines Meldezettels erfolgen. Für Versicherte ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen deshalb so wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann. Ferner stellen die Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen auch eine Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen dar, die vom Betriebsarzt oder der Betriebsärztin und von der Sicherheitsfachkraft durchzuführen sind. Dazu bietet es sich an, die Dokumentationen regelmäßig in der Sitzung des Arbeitsschutzausschusses zu bewerten.

Es zu beachten, dass gleichgültig wer die Aufzeichnung eines Unfallereignisses vornimmt, die Datenschutzgrundverordnung bzw. das Bundesdatenschutzgesetz auch für die Erste-Hilfe-Dokumentation zu beachten ist. Nach § 24 Absatz 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" sind die Dokumente vertraulich zu behandeln. Das bedeutet, dass Verbandbücher nicht mehr wie früher üblich in jedem Verbandkasten offen vorgehalten werden dürfen, sondern nunmehr zum Beispiel an zentraler Stelle die Dokumentation durch eine befugte Person geführt wird.

Eine gute und einfache Möglichkeit ist das DGUV-Formular „Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen". Die PDF-Datei kann heruntergeladen und in benötigter Anzahl ausgedruckt werden. Ausgefüllte Formulare werden dann nach einem Unfallereignis an eine „Dokumentationsstelle" gegeben und dort möglichst mit laufender Nummer gekennzeichnet abgelegt.

Weitere ausführliche Informationen zur Organisation und Dokumentation der Ersten Hilfe erhalten Sie beim DGUV-Fachbereich Erste Hilfe unter folgendem Link: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/dokumentation-von-erste-hilfe-leistungen/index.jsp sowie in der DGUV-Information 204-022 „Erste-Hilfe im Betrieb".
Das Verbandbuch (DGUV Information 204-020) und den sog. Meldeblock (DGUV Information 204-021) zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen können per E-Mail an praevention@guvh.de angefordert werden.