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Tipps für den Prozess

Der Arbeitgeber ist zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gesetzlich verpflichtet! Allerdings sollten die betrieblichen Akteure dies nicht als „lästige" Aufgabe ansehen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die Arbeitsplätze für alle Beschäftigten so zu gestalten, dass sie sicher und gesund arbeiten können. Die Mitarbeitenden sollen von verbesserten Arbeitsbedingungen profitieren und gesund und motiviert bis zur Regelaltersgrenze ihrer Arbeit nachgehen können.

Grundlegend ist für eine gelingende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung eine sorgfältige Vorbereitung. Formulieren Sie Ziele: Was soll mit dem Prozess erreicht werden? Empfehlenswert ist es zudem, bereits bestehende Strukturen (z.B. ASA oder Betriebliches Gesundheitsmanagement) zu nutzen. Außerdem sollte eine detaillierte Planung durchgeführt werden, was konkret untersucht werden soll, welche Mitarbeitende ggf. in einem Steuerungsgremium sind und welche Aufgaben sie übernehmen, bis wann Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Erstellen Sie am besten einen Zeitplan.

Weiterhin ist entscheidend für den Erfolg die frühzeitige Einbindung der Beschäftigten in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung. Als einen weiteren Erfolgsfaktor hat sich die Qualifizierung der Beteiligten erwiesen, in dem z.B. ein gemeinsames Verständnis von „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" entwickelt werden kann.

Weitere Tipps für eine gelingende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sind:

    • Kooperation der betrieblichen Sozialpartner

    • Bestandsaufnahme, d.h. bereits vorhandene Daten analysieren (Unfallzahlen, Krankenstand, Fluktuation, hohe Fehlerquote)

    • Durchführung von Pilotprojekten: Vorgehensweisen erproben und anpassen

    • Wahrung der Anonymität und Datenschutz

    • Anwendung eines wissenschaftlich geprüften Erhebungsverfahrens

    • Nachhaltige Integration in die betriebliche Arbeitsschutzorganisation

    • Hinzuziehung von externen Experten

Die Erfahrung zeigt: Haben Sie Geduld! Es wird dauern, bis Sie alle Prozessschritte durchlaufen haben. Fangen Sie an und nutzen Sie das Unterstützungsangebot Ihres Unfallversicherungsträgers.