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Aufbewahrungsfrist

In der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden zur Datenerhebung, Feststellung von Leistungen und Abrechnung mit Leistungserbringern einheitliche Formtexte verwendet. Die Formulare können Sie in Ihrem Browser ansehen und bei Bedarf unter https://www.guvh.de/formulare/ herunterladen.

Wie sieht es mit der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von Unfallanzeigen aus?

Da eine gesetzliche Frist zur Aufbewahrung von Unfallanzeigen nicht existiert, empfehlen wir Kopien der Unfallanzeigen 5 Jahre aufzubewahren (vergleichbar der Dokumentation der Erste Hilfe Leistungen).