Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII gesetzlich unfallversichert.
Der Abschluss eines Versicherungsvertrages mit privaten Unfall- oder Haftpflichtunternehmen
beseitigt nicht die Versicherungs- und Anmeldepflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Als privater Arbeitgeber werden Sie durch die Unfallversicherung vor Ansprüchen Ihrer Haushaltshilfe
im Falle eines Arbeitsunfalls geschützt.
Unsere Zuständigkeit:
Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Beschäftigte in privaten Haushalten in den Landkreisen Aurich, Grafschaft Bentheim, Celle, Cuxhaven, Diepholz, Emsland, Gifhorn, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Harburg, Hildesheim, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg (Weser), Northeim, Osnabrück, Osterholz, Stade, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Heidekreis, Uelzen, Verden, Wittmund, der Region Hannover und den kreisfreien Städten Emden, Hannover, Osnabrück und Wolfsburg.