Mitarbeiter von Hilfeleistungsorganisationen, von Straßenmeistereien aber auch andere Berufsgruppen werden aufgrund ihrer Aufgabenstellung immer wieder mit Unfällen katastrophenartigen Ausmaßes konfrontiert oder durchleben selbst eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben. Aber auch Beschäftigte z.B. von Städten und Gemeinden können, wie die aktuellen Ereignisse zeigen, während ihrer Tätigkeit mit Gewalt konfrontiert werden. Solche Erlebnisse können sich auf die Psyche der betroffenen Mitarbeiter auswirken.
Als Arbeitgeber ist es wichtig frühzeitig zu erkennen, ob Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen besonderen Ereignissen ausgesetzt waren, aufgrund dessen sich psychische Störungen entwickeln könnten. Aber nicht alle Betroffenen benötigen eine professionelle Intervention im Sinne von Betreuung oder Behandlung. In der Mehrzahl der Fälle klingen die Beschwerden von selbst wieder ab. Anderenfalls müssen alle erforderlichen Maßnahmen der Stabilisierung möglichst schnell einsetzen, um Chronifizierungen zu vermeiden. Mögliche Symptome psychischer Beeinträchtigungen, die unmittelbar oder aber auch einige Tage nach dem traumatischen Ereignis auftreten können, sind extreme Stimmungsschwankungen, Schlafstörungen oder Alpträume, sehr häufig, sich aufdrängende Gedanken an das Ereignis (flashbacks), starkes Herzklopfen oder Übererregtheit und körperliches Unwohlsein.
Die Prävention und Rehabilitation von psychischen Gesundheitsstörungen nach Arbeitsunfällen hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen.
Wir orientieren uns an dem seit 01.07.2012 existierenden Psychotherapeutenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Das Behandlungskonzept sieht dabei wie folgt aus:
1. Stufe: Psychosoziale Notfallversorgung (Akutintervention/Erstbetreuung vor Ort, unmittelbar nach dem traumatischen Ereignis in der Regel innerhalb von 24h)
2. Stufe: Bis zu fünf stabilisierende Sitzungen in Gruppen- oder Einzeltherapie, die der Prävention möglicher Störungen dienen und zur Stabilisierung nach der Stufe 1 beitragen sollen.
3. Stufe: Weiterführende Einzeltherapie, sofern noch therapeutischer Behandlungsbedarf besteht, bis max. 25 Sitzungen.
Die Betreuung in der Stufe 1 kann sowohl durch Seelsorger, ausgebildete Erstbetreuer, aber auch durch geeignete Fachärzte oder Psychotherapeuten erfolgen.