Zum Erklärfilm "Berufskrankheit"
Berufskrankheiten
Als Berufskrankheit werden bestimmte Erkrankungen anerkannt, die dadurch entstehen, dass die Betroffenen durch ihre versicherte Tätigkeit gesundheitsschädigenden Einwirkungen in höherem Maß als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Diese Erkrankung muss in der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sein. Daneben können auch andere Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn nach neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erkrankung in die Anlage zur BKV erfüllt werden.
Berufskrankheiten-Anzeige
Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss sowohl vom Unternehmer als auch vom behandelnden Arzt gemeldet werden. Verbindliche Vordrucke für die Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK-Anzeige) finden Sie hier.
Darüber hinaus haben die Versicherten jederzeit die Möglichkeit, sich selbst an den Unfallversicherungsträger zu wenden, wenn die mögliche Berufskrankheit vom Unternehmer bzw. Arzt noch nicht gemeldet worden ist. Ferner sind die erstbehandelnden Ärzte verpflichtet, einen Bericht erstatten.