Arbeitsunfall
Der Gesetzgeber definiert Arbeitsunfälle in § 8 SGB VII wie folgt:
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit (Arbeit) erleiden.
Dazu gehören auch Unfälle, die sich während der Zurücklegung des unmittelbaren Weges zu oder von einer versicherten Tätigkeit ereignen (Wegeunfälle).
Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.
Voraussetzung ist auch, das der eingetretene Gesundheitsschaden auf die versicherte Tätigkeit zurückzuführen ist und nicht ein bereits bestehender Gesundheitsschaden beiläufig der versicherten Tätigkeit akut wird.