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Berufliche und soziale Teilhabe

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Können unsere Versicherten nicht ohne weiteres an den bisherigen Arbeitsplatz oder in die bisherige Tätigkeit  zurückkehren, werden bereits während der medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besprochen. Diese Maßnahmen haben  das Ziel, Verletzte oder Erkrankte entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung von Eignung, Neigung und bisheriger Tätigkeit möglichst dauerhaft wieder beruflich einzugliedern.

Diese Leistungen umfassen zum Beispiel:

Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Maßnahmen zur Berufsfindung, Arbeitserprobung sowie Berufsvorbereitung, Umschulung, Ausbildung und Fortbildung.

In der Schülerunfallversicherung kommen zusätzliche Leistungen in Betracht:

Einzelunterricht am Krankenbett und zu Hause oder Übernahme der Fahrtkosten zur Schule mit dem Ziel, Anschlussschwierigkeiten infolge der unfallbedingten Dauer des Unterrichtsausfalls entgegen zu wirken und den weiteren Bildungsweg nicht zu gefährden.

Voraussetzung: Vorherige Absprache mit unserem Team Rehabilitation sowie eine Bescheinigung des behandelnden Durchgangsarztes, dass eine unfallbedingte Fehlzeit ohne den Transport eintreten würde. Schulfreie Zeiten (z.B. Ferien) zählen nicht als unfallbedingte Fehlzeit.

Fachberater für berufliche/soziale Rehabilitation besuchen unsere Versicherten bereits während des Klinikaufenthalts und begleiten sie durch den gesamten Rehabilitationsprozess.

Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Das soziale Umfeld unserer Versicherten ist von enormer Bedeutung für die Erreichung des Rehabilitationszieles. Die Versicherten sollen schnellstmöglich die Aufgaben des täglichen Lebens bewältigen und am gesellschaftlichen Leben wieder teilnehmen können. Um dieses Ziel zu erreichen gewähren wir z. B. Rehabilitationssport, Wohnungs- und Kraftfahrzeughilfe sowie Hilfsmittel für den Alltag.