GUVH LUKN Logo

Finanzierung und Beitrag LUKN

Neuregelung der UV Jahresmeldung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) vom 15.04.2015 (BGBl. 2015 I S. 583) wird das Verfahren zur Übermittlung personenbezogener unfallversicherungsrelevanter Daten zum Zwecke der Betriebsprüfung nach § 166 Abs. 2 SGB VII zum 01.01.2016 angepasst. Die Ankoppelung der Unfallversicherungsdaten (Daten-baustein Unfallversicherung DBUV) an die originäre Entgeltmeldung wird aufgegeben. Stattdessen sind die notwendigen Daten ab dem 01.01.2016 ausschließlich in einer besonderen Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) nach § 28a Abs. 2a SGB IV abzubilden.

Für die Mitglieder des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUVH) und der Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) ergeben sich schon ab 01.01.2016 folgende Änderungen:

Die Arbeitgeber haben bereits ab 01.01.2016 für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, zum 16. Februar des Folgejahres im DEÜV-Verfahren (Datener-fassungs und -übermittlungsverordnung) eine „besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung“ (UV-Jahresmeldung) an die Einzugsstellen zu erstatten.

Der bisherige Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV) ist zum 31.12.2015 entfallen.

Die in der UV-Jahresmeldung enthaltenen Angaben sind ausschließlich für den Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung bestimmt. Die UV-Jahresmeldung ist an die Einzugsstelle zu melden, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung für den Beschäftigten zuständig ist. Ist zum Zeitpunkt der Abgabe der UV-Jahresmeldung keine zuständige Einzugsstelle zu ermitteln, ist diese an die Datenannahmestelle der zuletzt bekannten Einzugsstelle zu übermitteln. Die Einzugsstelle leitet die UV-Jahresmeldung direkt an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung weiter

Diese Meldung ist für alle Mitglieder verpflichtend, obwohl die Beiträge bei GUVH und LUKN nicht nach Entgelten und Gefahrklassen berechnet werden und eine Prüfung durch die Deutsche Renten-versicherung nicht erfolgt.

Für die Mitglieder von GUVH und LUKN sind folgende Angaben für die UV-Jahresmeldung (Abgabegrund 92) erforderlich:

•    Mitgliedsnummer (kann dem letzten Beitragsbescheid entnommen werden)
•    Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers (GUVH: 29086457 / LUKN: 18626026)
•    UV-Grund A09

Die Felder Betriebsnummer Gefahrtarifstelle, Gefahrtarifstelle und UV-beitragspfl. Arbeitsentgelt sind nicht auszufüllen.

Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung

Ausschnitt Papiere auf Tisch

Mitteilungspflichten
der Unternehmer


Ausschnitt Hände einer Arbeitsgemeinschaft über Formularen

Beitragseinzugsverfahren



silberner Füllfederhalter