Förderung
Die Ausbildung von betrieblichen psychologischen Erstbetreuern (bpE) wird vom Gemeinde-Unfallversicherungsverband und der Landesunfallkasse Niedersachsen finanziell unterstützt unter den nachfolgenden Voraussetzungen:
- Bei Ihnen liegt ein betriebliches Konzept zur Betreuung von Beschäftigten nach traumatischen Ereignissen vor.
(Ein Beispiel finden Sie in der DGUV Information 206-017) (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2910/gut-vorbereitet-fuer-den-ernstfall-mit-traumatischen-ereignissen-im-betrieb-umgehen) - Das Konzept enthält Festlegungen - unter anderem zur Information und Unterweisung der Beschäftigten, zur innerbetrieblichen Organisation der Versorgung und zum Einsatzkonzept der psychologischen Erstbetreuern.
- Die Ausbildung muss nach den Qualitätsstandards DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen
(https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3227/standards-in-der-betrieblichen-psychologischen-erstbetreuung-bpe-bei-traumatischen-ereignissen) erfolgen.
Hinweis:
- Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens acht Wochen vor der Durchführung der Schulung.
- Der Zuschuss richtet sich unter anderem nach der Größe des Betriebes und den Kosten der Schulung.
- Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen, es besteht kein Anspruch auf Projektförderung.
- Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
- Nach Abschluss der Schulung übersenden Sie uns die Teilnahmebescheinigung und eine Kopie der Rechnung zu.