Nach DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", §26, müssen in Verwaltungsbereichen mindestens 5%
und in allen sonstigen Betrieben mindestens 10% der Beschäftigten in der Ersten Hilfe ausgebildet sein.
Damit Ersthelfende wirksam Hilfe leisten können, müssen sie aus- und regelmäßig fortgebildet werden.
Die Aus- und Fortbildungsangebote sind inhaltlich von den ermächtigten Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen
auf die verschiedenen Bereiche abgestimmt:
- Die Ausbildung der Ersthelfenden in einem neun Unterrichtseinheiten umfassenden Grundlehrgang.
- Die "Auffrischung" erfolgt alle zwei Jahre in einer neun Unterrichtseinheiten umfassenden und vertiefenden Erste-Hilfe Fortbildung.
Hinweise zur Antragsstellung:
- Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten. Von Einzelanträgen innerhalb dieser 24 Monate bitten wir abzusehen.
- Bitte stellen Sie erst einen Antrag und vereinbaren nach unserer Rückmeldung einen Termin mit der Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
- Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.
- Die beantragte Teilnehmendenzahl darf die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeitenden im Betriebsteil nicht überschreiten.
Ablauf nach Antragseingang:
Nach Antragsprüfung schicken wir Ihnen ein Genehmigungsschreiben über die Anzahl der genehmigten Kurse sowie eine Teilnehmendenliste zu. Bitte leiten Sie das Genehmigungsschreiben zusammen mit der Teilnehmendenliste an die Erste-Hilfe-Organisation weiter.
Die Teilnehmendenliste kann als Kopiervorlage genutzt werden, falls Sie mehrere Kurstermine gebucht haben. Bitte vergessen Sie nicht den Stempel und die Unterschrift auf jeder Liste!
Keine Kostenübernahme für:
- Beamte, da kein Versicherungsverhältnis besteht
- Aus- und Fortbildungskurse, die zur Ausübung des Berufs benötigt werden
- Erste-Hilfe-Kurse für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Erste-Hilfe-Kurse für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des freiwilligen sozialen Jahres
- Erste-Hilfe-Kurse für Praktikantinnen und Praktikanten
- Erste-Hilfe-Kurse für Kurzzeitbeschäftigte
- Erste-Hilfe-Kurse für Personen, die diese für ihre Ausbildung benötigen
- Erste-Hilfe-Ausbildung von Personen mit einem medizinischen Beruf des Gesundheitswesens – das sind:
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und –pfleger
- Rettungshelferinnen und –helfer
- Sanitäterinnen und Sanitäter
- Medizinische Fachangestellte
- Medizinische Bademeisterinnen und Bademeister
- Heilerziehungspflegerinnen und –pfleger
- Altenpflege mit und ohne Ausbildung
Hinweis: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind als Ersthelferinnen und Ersthelfer anzusehen.
Sie benötigen daher weder eine Ausbildung noch eine Fortbildung in Erster Hilfe.