In Schulen sollen alle Lehrkräfte in der Ersten Hilfe ausgebildet sein.
Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden in Grundschulen erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zwei- bis dreijährigen Turnus.
In weiterführenden und berufsbildenden Schulen kann optional der Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder oder der Lehrgang für betriebliche Ersthelfer gewählt werden.
Ihre Ausbildungsstelle für Erste Hilfe berät Sie über die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 304-001 Anhang 6 bzw. 2/3
Hinweise zur Antragsstellung:
- Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten. Von Einzelanträgen innerhalb dieser 24 Monate bitten wir abzusehen.
- Bitte stellen Sie erst einen Antrag und vereinbaren nach unserer Rückmeldung einen Termin mit der Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
- Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.
- Die beantragte Teilnehmendenzahl darf die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeitenden* nicht überschreiten.
* Dazu gehören Lehrkräfte, Pädagogische Fach- und Betreuungskräfte (auch aus dem "offenen Ganztag"), Mitarbeitende im Bereich Schulsekretariat, Schulsozialarbeit und Schulassistenz sowie Schulhausmeisterinnen und -hausmeister.