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Erste-Hilfe in Schulen

In Schulen sollen alle Lehrkräfte in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. 

Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfenden in Grundschulen erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zwei- bis dreijährigen Turnus. 

In weiterführenden und berufsbildenden Schulen kann optional der Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder oder der Lehrgang für betriebliche Ersthelfer gewählt werden.

Ihre Ausbildungsstelle für Erste Hilfe berät Sie über die Inhalte gemäß DGUV Grundsatz 304-001 Anhang 6 bzw. 2/3

 

Hinweise zur Antragsstellung:

 

  • Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten. Von Einzelanträgen innerhalb dieser 24 Monate bitten wir abzusehen.
  • Bitte stellen Sie erst einen Antrag und vereinbaren nach unserer Rückmeldung einen Termin mit der Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
  • Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.
  • Die beantragte Teilnehmendenzahl darf die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeitenden* nicht überschreiten.

* Dazu gehören Lehrkräfte, Pädagogische Fach- und Betreuungskräfte (auch aus dem "offenen Ganztag"), Mitarbeitende im Bereich Schulsekretariat, Schulsozialarbeit und Schulassistenz sowie Schulhausmeisterinnen und -hausmeister.  

 

 

Ablauf nach Antragseingang:


Nach Antragsprüfung schicken wir Ihnen ein Genehmigungsschreiben über die Anzahl der genehmigten Kurse sowie eine Teilnehmendenliste zu. Bitte leiten Sie das Genehmigungsschreiben zusammen mit der Teilnehmendenliste an die Erste-Hilfe-Organisation weiter.

Die Teilnehmendenliste kann als Kopiervorlage genutzt werden, falls Sie mehrere Kurstermine gebucht haben. Bitte vergessen Sie nicht den Stempel und die Unterschrift auf jeder Liste!

 

Keine Kostenübernahme für:

  • Lehrkräfte im Referendariat
  • Honorarkräfte
  • Integrationshelfende
  • Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr / Bundesfreiwilligendienst
  • sowie Schülerinnen und Schüler