Um umsichtige und fachgerechte Sofortmaßnahmen am Unfallort zu gewährleisten ist es notwendig, dass Tagespflegepersonen mit der Ersten-Hilfe bei Kindern vertraut sind. Die Aus- und Fortbildung erfolgt mit einem speziellen Lehrgang für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Rahmen des zweijährigen Turnus. Der Antrag für die Kostenübernahme wird von Ihrer, für die Kindertagespflege zuständigen Stelle (z.B. Jugendamt) gestellt.
Hinweise zur Antragsstellung:
- Die Zeitspanne zwischen der letzten und der aktuell geplanten Teilnahme an einem Lehrgang sollte 24 Monate nicht unterschreiten. Wir bitten Sie, möglichst gemeinsame Kurstermine zu planen.
- Bitte stellen Sie erst einen Antrag und vereinbaren nach unserer Rückmeldung einen Termin mit der Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle. Aufgrund der hohen Nachfrage kann die Bearbeitung in Einzelfällen bis zu 6 Wochen dauern.
- Sie füllen das Antragsformular online aus und senden es ab oder schicken es per E-Mail an erstehilfe@guvh.de.
Ablauf nach Antragseingang:
Nach Antragsprüfung schicken wir das Genehmigungsschreiben mit der entsprechenden Anzahl von Einzel- und Sammelgutscheinen an die zuständige Stelle. Bitte leiten Sie die Gutscheine an die Tagespflegepersonen oder an die Erste-Hilfe-Organisation weiter.
Bitte vergessen Sie nicht den Stempel und die Unterschrift auf jedem Gutschein!