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Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung

Das Ermächtigungsverfahren und die Qualitätssicherung erfolgt im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe, die bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) eingerichtet ist.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Ermächtigungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Fachbereichs Erste Hilfe.

Abrechnungsverfahren:

  • Auf Antrag übersenden wir den Mitgliedern der LUK Niedersachsen und des GUV Hannover eine Teilnehmerliste, die mit einer ID-Nummer versehen ist und ein dazugehöriges Genehmigungsschreiben.
  • Bitte lassen Sie sich beides aushändigen.
  • Auf dem Genehmigungsschreiben ist die Anzahl der Personen, deren Kosten durch uns übernommen werden, aufgeführt. 
  • Die Teilnehmerliste dient als Kopiervorlage, falls mehrere Kurstermine durchgeführt werden.    
  • Die Abrechnung ist nur möglich, wenn die TN-Listen mit ID-Nummer sowie Originalunterschriften und Stempel des Betriebs versehen sind.
  • Sollten Sie eine BG-Teilnehmerliste verwenden, fügen Sie bitte die ID-Nummer vom Genehmigungsschreiben hinzu.
  • Eine Kostenerstattung kann nur in Höhe der von uns zuvor genehmigten Teilnehmerzahl erfolgen.
  • Die Rechnungsstellung muss getrennt nach GUV Hannover und LUK Niedersachsen erfolgen.