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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sind der Bund, die Länder mit den staatlichen Arbeitsschutzbehörden und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verständigen sich auf gemeinsame Arbeitsschutzziele auf Basis der im SGB VII und im ArbSchG vorgesehenen Zusammenarbeit. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gestalten anhand dieser Ziele und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern die Präventionsarbeit im deutschen Arbeitsschutz.

Die Arbeitsschutzziele werden in Arbeitsprogrammen für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren festgelegt. Alle GDA-Träger und weitere Akteure führen in diesem Rahmen abgestimmte Aktionen und Maßnahmen zur Zielerreichung durch. Sie konzentrieren sich dabei auf Schwerpunkt-Themen in festgelegten Handlungsfeldern, den Arbeitsprogrammen. Es sollen Anreize für die Betriebe erzeugt werden, auf allen Ebenen des betrieblichen Gesundheitsschutzes eine nachhaltige und langfristig angelegte Präventionspolitik zu betreiben.

Im Rahmen der aktuellen 3. GDA Periode wurde von den Trägern der GDA das Ziel Förderung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben vereinbart. Insbesondere sollen kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) vom Programm der GDA profitieren. Das Ziel einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung soll durch Arbeitsprogramme in ausgewählten Schwerpunktbereichen erreicht werden. Konkret sind dies das Arbeitsprogramm „Muskel-Skelett-Belastungen", das Arbeitsprogramm „Psyche" sowie das Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen".

Hier gelangen Sie zu den Webseiten der GDA: http://www.gda-portal.de/DE/Home/Home_node.html