Fragen und Antworten rund um die Anmeldung
Alle Beschäftigten aus den Mitgliedsbetrieben, Schulen und Kindertagesstätten des GUVH und der LUKN, die eine Funktion in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben: zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärztinnen und -ärzte, Personal- und Betriebsräte, Sicherheitsbeauftragte und - je nach Tätigkeit- andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Einfluss auf die sichere und gesunde Gestaltung der Arbeit haben.
Auch als Erzieher/in aus einer KiTa in freier Trägerschaft, Lehrer/in und/oder Beamte/r können Sie an den Seminaren des GUVH / der LUKN teilnehmen, wenn Sie der ausgeschriebenen Zielgruppe angehören.
Die einfachste Möglichkeit sich zu unseren Seminaren anzumelden ist der Weg über unser Online-Seminarprogramm im Internet. Passendes Seminar finden, Anmeldeformular ausfüllen und per Mausklick abschicken. Sie erhalten eine direkte Sendebestätigung über die Angaben, die übermittelt wurden. Alternativ können Sie Ihre Anmeldung auch per Post an uns schicken, eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.
Bitte denken Sie daran, die Teilnahme mit dem zuständigen Vorgesetzten abzustimmen.
Wird ein Seminar an mehreren Orten angeboten, bitten wir Sie, die Veranstaltung auszuwählen, die der Dienststelle bzw. dem Wohnort am nächsten liegt.
Sobald die Anmeldung bearbeitet ist, erhält der Teilnehmende von uns eine persönliche Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist verbucht und somit verbindlich.
Personalsachbearbeiter/innen, die Mitarbeitende zum Seminar anmelden möchten, haben die Möglichkeit, zusätzlich ihre eigenen Kontaktdaten anzugeben. Daraufhin erhalten sie eine Kopie der Anmeldebestätigung.
Sollte kein Seminarplatz mehr frei sein, wird für Sie ein Platz auf der Warteliste vorgemerkt.
Eine Einladung zum Seminar mit allen weiteren Informationen (Seminarzeiten, Programm, Anreisehinweise) erhalten Sie etwa 4 Wochen vor Seminarbeginn.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist. Kann ein reservierter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, wird um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung per E-Mail an seminare@guvh.de gebeten. Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Interessenten auf der Warteliste, sondern trägt auch dazu bei, unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Sofern angemeldete Teilnehmer unentschuldigt unseren Seminare fernbleiben, werden wir den Arbeitgeber hierüber informieren und behalten uns vor, entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
Wenn alle Veranstaltungen zu einer Seminarart ausgebucht sind, können Sie sich auf einer Warteliste vormerken lassen.
Die Vormerkung auf der Warteliste hat für Sie folgende Vorteile:
Wir informieren Sie über kurzfristig frei gewordene Seminarplätze in der gewünschten Seminarart, über zusätzliche Veranstaltungstermine für Ihren Seminarwunsch sowie über die Termine für das Folgejahr sobald sie im Herbst feststehen.
Der Anmeldeschluss ist 6 Wochen vor dem Seminartermin.
Jedes Seminar kann frühestens nach 5 Jahren wieder besucht werden. Diese Begrenzung ermöglicht es vielen Mitgliedsunternehmen und Personen, von unseren Seminaren zu profitieren.
Sie können bis zu 2 unterschiedliche Seminare pro Jahr besuchen. Diese Begrenzung betrifft nicht die Arbeitskreise und Erfahrungsaustausche.
In der Regel dürfen bis zu zwei Personen aus demselben Unternehmen am Seminar teilnehmen.