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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" regeln die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen im Betrieb und konkretisiert mögliche Quellen von Gefährdungen.

Seit Oktober 2013 fordert der Gesetzgeber ausdrücklich, dass auch psychische Belastungen der Arbeit in einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen.

Doch eine Gefährdungsbeurteilung ist kein arbeitsschutzrechtlicher Selbstzweck: Ziel ist es herauszufinden, welche Gefährdungen vorliegen und wie diese möglichst gering gehalten werden können. Die Gefährdungsbeurteilung findet Ansatzpunkte, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und so die psychische Gesundheit zu schützen und zu stärken.

 

Zielgruppe

Dieses Seminar richtet sich an alle Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Themen

  • Arbeitsschutzorganisation als Fundament für eine gelingende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
  • Prozessschritte der Gefährdungsbeurteilung
  • Belastung vs. Beanspruchung - Worum geht es?
  • Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen
  • Ableiten von Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Erarbeitung von konkreten Umsetzungsschritten für Ihren Betrieb

Wir wollen allen (inner)betrieblichen Arbeitsschutzakteuren zeigen, wie die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung mit einfachem, gut strukturierten Vorgehen durchgeführt werden kann.