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„Advent Advent“ • Richtiges Verhalten im Brandfall lässt sich üben

Nicht nur zur Weihnachtszeit ist das richtige Verhalten im Brandfall überlebenswichtig.

Dennoch birgt die Weihnachtszeit ein erhöhtes Brandrisiko, denn nach langjährigen Erkenntnissen gehen rund 1/3 der Entstehungsbrände auf offenes Feuer zurück. Daher sind die zur Weihnachtszeit so beliebten Gestecke und Kränze mit Kerzen potentielle Zündquellen und deren Verwendung ist in vielen Dienststellen durch eine verbindliche Regelung nicht mehr gestattet. Als stimmungsvolle Alternative bieten sich sicherheitsgerechte LED-Lichter insbesondere auch für den Privatbereich an.

Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das richtige Verhalten im Brandfall praktisch zu unterweisen. Hierzu zählen Evakuierungsübungen und die Schulung im Umgang mit Feuerlöschern zur Bekämpfung einer Entstehungsbrandes für einer ausreichende Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Geeignete Maßnahmen zur Alarmierung der Mitarbeiter sind zu treffen. Heute bietet der Markt eine Vielzahl von Alarmierungssystemen an, die auch auf die speziellen Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst werden können. Die bei Evakuierungsübungen gemachten Erfahrungen sind auszuwerten und erforderlichenfalls das vorhandene Konzept an die neuen Erkenntnisse anzupassen.

Eine wichtige Funktion haben die in ausreichender Anzahl ausgebildeten Brandschutzhelferrinnen und Brandschutzhelfer, die auf Grund ihrer speziellen Kenntnisse bei der Evakuierung erste Ansprechpersonen sind.

Praxisorientierte Informationen mit Checklisten zur Thematik
„Alarmierung und Evakuierung" enthält die neue DGUV Information 205-033.

Das Themenplakat (DIN A3) steht hier zum Download bereit.