Sitzen Sie viel bei Ihrer Arbeit? Haben Sie einen Büroarbeitsplatz und verbringen die meiste Zeit des Tages am Schreibtisch? Meldet sich ab und zu oder auch häufiger Ihr Rücken mit leichtem Zwicken oder gar mit andauernden Schmerzen?
Dann sind Sie nicht allein: Laut DAK kennen 75 Prozent aller Berufstätigen Rückenschmerzen; jeder Siebte in Deutschland leidet an chronischen Schmerzen, über aktuelle Probleme klagt jeder Vierte. Der Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse nennt Rückenbeschwerden als dritthäufigste Ursache für Krankschreibungen. "Sie gehören dabei zu den wenigen Erkrankungen, von denen beide Geschlechter gleichermaßen betroffen sind: Frauen fallen bei einer rückenbedingten Krankschreibung im Schnitt rund 18 Tage aus, bei Männern liegt die Zahl mit rund 17 Tagen fast genauso hoch," ermittelte die TK.
Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) sind etwa 18 Mio. Beschäftigte in Deutschland an Büroarbeitsplätzen tätig und damit fast die Hälfte aller Erwerbstätigen. „Im Bereich der Büroarbeitsplätze stehen weniger Unfallgeschehen und Berufskrankheiten-Aufkommen im Vordergrund, als arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Ausfallzeiten in diesem Bereich sind geprägt durch physische Erkrankungen, wie z. B. Muskel- und Skeletterkrankungen," so die DGUV.
Bei den meisten Tätigkeiten im Büro wird der Großteil der Arbeitszeit am PC verbracht. Die Beschäftigten sitzen oftmals längere Zeit in derselben Position, während der Blick auf den Monitor fixiert ist. Dadurch kann es zu unangenehmen Beanspruchungen des Rückens kommen, wenn der Arbeitsplatz nicht ergonomisch gestaltet ist. Folgen davon können z. B. Verspannungen und Verschleißschäden an Wirbelsäule und Haltungsmuskulatur sein. Durch einseitige Arbeitshaltungen wird außerdem der Kreislauf ungünstig belastet, was wiederum zu Durchblutungsstörungen, Sehstörungen, Kopfschmerzen und psychischen Belastungen führen kann.
In der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) sind die Pflichten des Arbeitgebers beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten - also auch Bildschirmarbeitsplätzen - geregelt. Dort heißt es unter anderem: „Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden." Der Arbeitgeber hat dabei den Stand der Technik, Arbeitswissenschaft und Arbeitsmedizin einzuhalten.
Damit es bei Ihnen nicht zu Rückenbeschwerden und den anderen negativen Folgen kommt, sollten Sie prüfen, ob Ihr (Büro-)Arbeitsplatz ergonomisch eingerichtet ist. Das beinhaltet nicht nur die richtige Auswahl und Anordnung der Büromöbel, sondern auch die auf Ihre Körpergröße abgestimmte Einstellung derselben. Kennen Sie die Einstellmöglichkeiten Ihres Bürostuhls und Ihres Schreibtisches? Lassen Sie sich bei Bedarf dazu durch die Arbeitsschutzexperten in Ihrem Betrieb, z. B. die Betriebsärztin/den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.
Des Weiteren sind gute Umgebungsbedingungen - wie z. B. ausreichende blendfreie Beleuchtung und gute Belüftungsverhältnisse - wichtig. Auch das (Betriebs-)Klima sollte gesundheitszuträglich sein.
Damit Ihr Rücken gesund bleibt, sollten Sie auf dynamisches Sitzen achten und genügend Bewegungspausen einlegen. Verzichten Sie so oft wie möglich auf die Fahrt mit dem Aufzug und benutzen Sie stattdessen die Treppe. Kleine Lockerungs- und Kräftigungsübungen zwischendurch tragen ebenfalls dazu bei, dass sich Ihr Rücken auch nach getaner Arbeit abends gut fühlt und sich nicht bei Ihnen mit Schmerzen meldet. Versuchen Sie zudem, einen aktiven Freizeitausgleich zu Ihrem Bürojob herzustellen. Wann waren Sie das letzte Mal Spazieren oder haben Sport getrieben? Oder sitzen Sie nach der Arbeit auch zu Hause wieder viel, z. B. vor dem Fernseher oder PC?
Viele Krankenkassen und Sportvereine haben in Ihrem Programm spezielle Kurse für die Prävention von Muskel-Skeletterkrankungen (MSE), die oftmals kostenlos sind oder von den Krankenkassen bezuschusst werden. Erkundigen Sie sich doch einmal, was Ihre Krankenkasse Ihnen dazu anbieten kann.