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UNSICHER •
Nutzen Sie das Wissen der Fachkraft für Arbeitssicherheit & des Betriebsarztes

Die Position des Betriebsarztes hat in den letzten Jahren insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung der Beschäftigtenstruktur in den Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Aufgabe besteht dabei nicht nur in der Untersuchung der Beschäftigten im Rahmen der Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge (siehe Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV), sondern auch in der Beratung der Arbeitgeber hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten.

Hierin besteht eine große Chance. So können Sie bei vielen Unternehmensprozessen wie z.B. bei der Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsstätten und Arbeitsplätzen auf die Unterstützung Ihres Betriebsarztes zurückgreifen. Dieser besitzt durch sein Fachwissen einen eigenen Blickwinkel und kann Sie so bei vielen wichtigen Themen wie z. B. der Ergonomie beraten. Dies dient der Förderung der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten, wodurch sich Ausfallzeiten deutlich senken lassen. Gleichzeitig kann die Beteiligung des Betriebsarztes
zu einer Optimierung bestimmter Arbeitsschritte führen.

Ein Bereich, in dem Sie sich von Ihrem Betriebsarzt unterstützen lassen sollten, ist die Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung. Hier kann Ihr Betriebsarzt Ihnen bei der Erprobung unterschiedlicher Schutzausrüstung unterstützend zur Seite stehen, um das für die jeweilige Tätigkeit am besten geeignete Produkt zu ermitteln.

Ein weiteres Beispiel ist die Erstellung des Hautschutzplans. Beim Erproben und Auswählen unterschiedlicher Hautreinigungs- und Hautpflegemittel kann Ihnen Ihr Betriebsarzt helfen. Auch bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb können Sie auf das Wissen Ihres Betriebsarztes zurückgreifen. Hier kann er bei der Auswahl von Rettungsmitteln, Meldeeinrichtungen sowie bei der Einrichtung von Erste-Hilfe-Räumen und zu Erste-Hilfe-Material beraten.

Auch wenn das Bestellen eines Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" vorgeschrieben ist, ist dieser ausschließlich seinem fachlichen Sachverstand und Gewissen verpflichtet und somit weder dem Arbeitgeber noch dem Unfallversicherungsträger oder den für den Arbeitsschutz zuständigen staatlichen Behörden gegenüber weisungsgebunden.


Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist neben dem Betriebsarzt quasi die rechte Hand des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit handelt fachlich weisungsungebunden. Ihre Stelle ist normalerweise eine Stabstelle und somit direkt dem Arbeitgeber unterstellt.

Im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgabenbereiche unterstützt sie den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erreichen, führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt regelmäßig Arbeitsplatzbegehungen und Unfalluntersuchungen durch, gern auch auf Wunsch im konkreten Einzelfall.

Es ist wichtig, die Fachkraft für Arbeitssicherheit frühzeitig bei der Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsstätten und Arbeitsplätzen einzubinden, um mögliche Fehler auszuschließen. Auch bei der Erstellung von erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen kann und sollte sie beratend eingebunden werden, ebenso wie bei der Unterweisung der Beschäftigten sowie bei internen Schulungen von Sicherheitsbeauftragten.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät auch bei der Beschaffung und Einführung von Arbeitsmitteln (z. B. Arbeitsgeräte, Mobiliar etc.) und Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsprozesse sowie bei der Auswahl und Erprobung persönlicher Schutzausrüstung und Körperschutzmitteln.

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit liegen in der Verantwortung des Arbeitgebers und der Führungskräfte. Deshalb ist auch die Integrierung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Management und Führung von Prozessen ebenso wichtig wie die Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation sowie in die ständige Bewertung von Stand, Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei nicht nur mit dem Betriebsarzt zusammen, sondern auch mit dem Personal- bzw. Betriebsrat.

 

 


Plakat des GUVH und LUKN zum Präventionstipp Unsicher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 










Fassen wir also noch einmal zusammen:

Aufgrund ihrer vielfältigen fachlichen Qualifikationen können die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt den Arbeitgeber, die Führungskräfte und die Beschäftigten selbst bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, der betrieblichen Gesundheitsförderung und der medizinischen Prävention beraten und unterstützen. Hierdurch tragen sie wesentlich zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei.

 

Links:

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/asig/

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
http://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/

DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
https://publikationen.dguv.de/media/pdf/e3/5b/6f/Vorschrift2-guvh.pdf

DGUV „Leitfaden für Betriebsärzte zu Aufgaben und Nutzen betriebsärztlicher Tätigkeit"
https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/praev_gremien/arbeitsmedizin/produkte/leitfaeden/leitfaden_nutzen.pdf

Zum Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit:
DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte"
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3158/sicherheitsbeauftragte

Das Themenplakat (DIN A3) steht hier zum Download bereit.


 

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