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SICHERGEHEN •
Sicherheitsbeauftragte leisten einen effektiven Beitrag für Sicherheit & Gesundheit


Sicherheit und Gesundheit sind Themen, die jeden betreffen. Im privaten Bereich und auch bei der Arbeit. Nur wer kümmert sich um die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit?

Verantwortlich ist immer der Unternehmer. Dies kann eine Bürgermeisterin oder eine Landrätin sein. Oder auch die Leitung eines Bauhofes.

Allerdings brauchen die Unternehmer in den Betrieben Unterstützung. Diese bekommen sie tatkräftig und sinnvoll von den Sicherheitsbeauftragen in den Unternehmen.

Natürlich stehen hier die Sicherheitsbeauftragen nicht alleine mit dem Unternehmer da. Weitere Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheitsschutz sind u.a. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, der Personal- oder Betriebsrat und auch alle anderen Mitarbeiter.
Die Sicherheitsbeauftragten kommen aus der Mitte der Belegschaft und haben die Augen offen für Verbesserungsmaßnahmen im Sinne von Sicherheit und Gesundheitsförderung der Kollegen:

  • Sie sprechen Kolleginnen und Kollegen an. Beispielsweise, wenn Sicherheitseinrichtungen an Maschinen überbrückt oder verändert wurden oder die persönliche Schutzausrüstung nicht oder nicht zweckgemäß genutzt wird.
  • Sie müssen die Vorschriften für ihren Bereich kennen und so mit den Kolleginnen und Kollegen kommunizieren, dass diese die Vorteile der Arbeitsschutzvorschriften für sich erkennen und sie nicht als zusätzliche Belastung empfinden.
  • Sie reden mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, wenn diese Fragen zum Betrieb haben.
  • Sie sind Bindeglied zwischen den Mitarbeitern und den Führungskräften. Zum Beispiel melden sie Verstöße an die Führungskräfte. Dies können sie auch nach einer Mitteilung durch die Kollegen tun.

Natürlich können die Sicherheitsbeauftragen nur in den Bereichen tätig werden, wo sie selbst arbeiten. Den Sicherheitsbeauftragten kommt daher aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis auch die Aufgabe zu, Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Die Funktion des/der Sicherheitsbeauftragen ist ehrenamtlich ohne festgeschriebenen Zeitaufwand. Für dieses Ehrenamt müssen die Sicherheitsbeauftragen vom Unternehmer schriftlich bestellt und angemessen informiert werden.

Durch ihre Vorbildfunktion bilden die Sicherheitsbeauftragen das Fundament für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

 

 


Plakat des GUVH und LUKN zum Präventionstipp Sichergehen

 
Weitere Informationenen zum Ehrenamt des/der Sicherheitsbeauftragten und Tipps zur Berechnung der Anzahl von Sicherheitsbeauftrage im öffentlichen Dienst finden Sie hier:

DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte"
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3158

DGUV Information 211-039 „Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst"
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2954

Das Themenplakat zum Download finden Sie hier.