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Beschaffung - Der erste Schritt zum sicheren & gesundheitsgerechten Arbeiten

Schnell noch Preise im Internet vergleichen, dann ein Klick und schon ist das neue Arbeitsmittel unterwegs.
Sicherlich sehr einfach dargestellt in einer Zeit in dem ein Beschaffungsprozess selten ohne Ausschreibung läuft. Dennoch bestätigt die Praxis, dass der Fokus häufig auf dem Preis liegt.
Die Auswahl und Beschaffung geeigneter Arbeitsmittel ist aber ein wichtiger Baustein um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Es lohnt sich also den Beschaffungsprozess genauer unter die Lupe zu nehmen.

Was ist überhaupt ein Arbeitsmittel?

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, d.h. alle Gegenstände, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Hierzu gehören einfache Handgeräte, z. B. ein Hammer oder eine Bohrmaschine, ebenso wie eine komplexe verfahrenstechnische Anlage.

Eignung von Arbeitsmitteln

In der Statistik der DGUV zum „Arbeitsunfallgeschehen 2019" ist ablesbar: Eine Vielzahl der meldepflichtigen Unfälle sind beim Umgang mit Handwerkzeugen entstanden. Es ist zu vermuten, dass nicht alle Werkzeuge für die Arbeitsaufgabe gut geeignet waren. Daher fordert der Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung vor der Beschaffung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Unternehmer prüft also bereits vor der Beschaffung des Arbeitsmittels die Eignung für die geplante Anwendung. Bei dieser Prüfung ist nicht nur die eigentliche Arbeitsaufgabe zu betrachten, sondern u. a. auch Umgebungsbedingungen und Arbeitsabläufe in der gesamten Arbeitsorganisation. Es ist zu berücksichtigen, wer später mit den Arbeitsmitteln arbeiten wird. Die Beschäftigten müssen in der Lage sein, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Bei der Auswahl von Arbeitsmitteln müssen die persönlichen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten betrachtet werden. Das bedeutet, dass beispielsweise die Körpergröße oder die vorhandene Körperkraft der einzelnen Beschäftigten bei der Auswahl der Arbeitsmittel eine wichtige Rolle spielen. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert hierzu, dass die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden müssen. Aber auch die Kompetenzen und Fähigkeiten der Beschäftigten sollten die Auswahl des Arbeitsmittels beeinflussen.

Gefährdungsbeurteilung vor der Beschaffung/Verwendung

Ermittelt man in der Gefährdungsbeurteilung, dass durch die Verwendung eines bestimmten Arbeitsmittels Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen sind technische Lösungen zu bevorzugen. Sind technische Maßnahmen nicht umsetzbar, müssen organisatorische und erst nachrangig personenbezogene Maßnahmen, wie z.B. persönliche Schutzausrüstung, angewendet werden.

 

Produktsicherheit

Alle in Deutschland auf dem Markt angebotenen Produkte unterliegen dem Produktsicherheitsgesetz. Viele der zum Einsatz kommenden Arbeitsmittel wie Maschinen oder elektrische Betriebsmittel unterliegen zusätzlich noch Richtlinien des europäischen Binnenmarktes. Die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen aus den Richtlinien erklärt der Hersteller bestimmter Arbeitsmittel durch Anbringen einer CE-Kennzeichnung. Arbeitsmittel, die eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, aber keine besitzen, sollten nicht beschafft werden. Das Betreiben solcher Arbeitsmittel macht die für den Betrieb verantwortliche Person selbst zum Inverkehrbringer und verpflichtet zur Konformitätserklärung und Anbringung einer CE-Kennzeichnung. Bei Arbeitsmitteln wie z.B. Handwerkzeugen oder Leitern, die keiner europäischen Richtlinie unterliegen, darf keine CE-Kennzeichnung angebracht sein. Arbeitsmittel aus einer der folgenden Kategorien müssen eine CE-Kennzeichnung tragen:

  • Elektrische Betriebsmittel
  • Maschinen
  • Einfache Druckbehälter
  • Druckgeräte
  • Bauprodukte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Messgeräte

Um sicher zu gehen nur solche Arbeitsmittel zu beschaffen, die den sicherheitstechnischen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes entsprechen, ist auch auf andere Kennzeichnungen zu achten. Damit stellen Sie sicher, dass durch die Verwendung der Arbeitsmittel keine Gefährdung für Ihre Beschäftigten entsteht. Viele Hersteller lassen ihre Arbeitsmittel durch eine externe zertifizierte Prüfstelle auf die sicherheitstechnischen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes prüfen. Das GS-Kennzeichen (Geprüfte Sicherheit) oder das DGUV Test-Zeichen sind beispielsweise Zeichen, die den Herstellern von Arbeitsmitteln bestätigen, dass bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung des Arbeitsmittels die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird. Wichtig: Bei beiden Kennzeichnungen muss die entsprechende Prüfstelle auf der Kennzeichnung aufgeführt sein.


(Übersicht verschiedener Kennzeichnungen auf Arbeitsmitteln: ­©CE-Kennzeichnung, ©GS-Zeichen, ©DGUV Test-Zeichen)


Bei komplexeren Arbeitsmitteln, die unter Umständen noch entsprechend der Anforderungen vor Ort angepasst werden müssen, empfiehlt es sich ein Lastenheft mit allen Anforderungen aufzustellen und dem Hersteller des Arbeitsmittels zu übergeben. Das Lastenheft sollte Bestandteil des Kaufvertrages sein.

Betriebssicherheit

Ein Grundprinzip ist für die Beschaffung und spätere Nutzung von Arbeitsmitteln immer gleich: Für die sichere Verwendung ist nicht nur das sichere Arbeitsmittel entscheidend! Die sog. Betriebssicherheit ergibt sich immer aus der durch den Hersteller bestätigten Produktsicherheit des Arbeitsmittels. Aus der vor der Beschaffung erstellten Gefährdungsbeurteilung ergeben sich ergänzende Maßnahmen für die geplante Verwendung.

(Betriebs-) Sicherheit = Produktsicherheit + betriebliche Schutzmaßnahmen

An dieser „Formel" lässt sich schnell erkennen, wie wichtig die frühzeitige Gefährdungsbeurteilung ist. Lassen Sie sich bei der Wahl der Arbeitsmittel nicht nur von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihrem Betriebsarzt beraten, sondern nutzen Sie auch die Erfahrungen und Kenntnisse der später Nut-zenden.

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