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SICHERHEITSHALBER • Sicherheit & Gesundheit bei der Arbeit geht alle an...

...Verantwortung beginnt beim Chef!

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so steht es schon im Grundgesetz. Das gilt nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch für den Arbeitsplatz. Jeder Beschäftigte soll sicher und gesund zur Arbeit kommen und sie auch gesund und sicher wieder verlassen. Damit das gelingt, muss jeder seinen Beitrag dazu leisten. Rechtliche Anforderungen geben den Rahmen für eine sichere und gesunde Arbeit. Innerbetrieblich sind hierfür verschiedene Akteure zuständig. Der erste Ansprechpartner für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen ist der Chef.

Aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Chef ein Unternehmer, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. Im öffentlichen Dienst sind die Unternehmer in der Regel Leitende einer Kommune oder einer Behörde sowie Schulleitungen und Ge-schäftsführende von Unternehmen in selbstständiger Rechtsform.

Aus dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Unternehmer und seinen Beschäftigten erwächst auch eine besondere Fürsorgepflicht. So ist der Unternehmer dazu verpflichtet die Arbeitsumgebung seiner Beschäftigten so zu gestalten, dass diese bestmöglich vor „Gefahr für Leben und Gesundheit" ge-schützt werden. Um dieser Verpflichtung gerecht zu werden, entstehen dem Unternehmer entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften besondere Pflichten. Hervorzuheben sind hierbei folgende drei Pflichten des Unternehmers:

Auswahlpflicht:
Der Unternehmer hat bei der Übertragung von Aufgaben an seine Beschäftigten darauf zu achten, dass diese zur Ausführung der Tätigkeit sowohl qualifiziert als auch befähigt sind. Dies umfasst im besonderen Maße auch die Fähigkeit, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Auf-gabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Sollte ein Beschäftigter erkennbar nicht in der Lage sein eine Tätigkeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, so darf diese nicht an ihn übertragen werden.

Organisationspflicht:
Der Unternehmer hat für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes in seinem Unternehmen zu sorgen und die hierfür erforderlichen Mittel bereitzustellen. Hierbei muss er die Art der ausgeführten Tätigkeit sowie die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigen. Ein wichtiges Gremium hierzu ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA). In diesem kommen alle wichtigen Akteure des Arbeitsschutzes im Unternehmen vierteljährlich zusammen um sich auszutauschen und gegebenenfalls Maßnahmen zu entwickeln und zu beschließen.

Kontrollpflicht:
Der Unternehmer muss kontrollieren ob die von ihm im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz aufgestellten Regel und Maßnahmen von seinen Beschäftigten umgesetzt werden. Weiterhin hat er die Wirksamkeit der von ihm im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz getroffenen Maßnahmen zu kon-trollieren. Sollten die von ihm getroffenen Maßnahmen die erhoffte Wirkung nicht erreichen, so muss er diese erforderlichenfalls anpassen.

Das wichtigste Werkzeug des Unternehmers/Vorgesetzten zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in seinem Unternehmen ist die Gefährdungsbeurteilung. In dieser betrachtet er, mit Unterstützung seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa), die Arbeitsplätze und auszuführenden Tätigkeiten seiner Be-schäftigten hinsichtlich der auftretenden Gefahren, bewertet diese und formuliert im Anschluss Maßnahmen um sie, wenn möglich abzustellen oder zumindest zu reduzieren. Die notwendigen Mittel, um beispielsweise technische Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen zu installieren oder geeignete persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen, muss der Unternehmer aufbringen. Ein weiterer wichtiger Baustein für ein sicheres und gesundes Umfeld am Arbeitsplatz sind regelmäßige Unterweisun-gen. Ein ständiger Dialog im Betrieb über möglich auftretende Gefährdungen und mit welchen Maß-nahmen man sich wirksam vor Ihnen schützen kann, macht das Thema Arbeitsschutz am Arbeits-platz für alle präsent.

Wer in einem Betrieb die jeweiligen Unterweisungen oder Gefährdungsbeurteilungen durchführt, kann je nach Organisation des Betriebes unterschiedlich geregelt sein. Verantwortlich für die Durchführung oder Organisation ist zunächst der Unternehmer. Er kann seine Aufgaben im Arbeitsschutz allerdings von zuverlässigen Personen mit fachlicher Nähe wie z.B. den zuständigen Führungskräften oder Meistern wahrnehmen lassen
Arbeitsschutz ist also nicht nur eine Sache des Unternehmers, vielmehr formuliert der Gesetzgeber auch Pflichten für die Mitarbeitenden, so müssen diese sich an die vom Unternehmer/Vorgesetzen, insbesondere im Rahmen von Unterweisungen, gemacht Anweisungen halten und entsprechend des Arbeitsschutzes getroffene Maßnahmen unterstützen. Dies gilt auch für die bestimmungsgemäße Verwendung von Arbeitsmitteln und -stoffen sowie die Verwendung von bereitgestellter „Persönlicher Schutzausrüstung" (PSA).
Um sicher und gesund bei der Arbeit zu bleiben, müssen alle gemeinsam einen aktiven Arbeitsschutz leben.

 

 

Plakat des GUVH und LUKN zum Präventionstipp Sicherheitshalber

 

Die Kampagne „Kultur der Prävention" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fördert mit ihren Handlungsfelder den Wandel zu einer besseren Präventionskultur. Die kostenlosen Medienangebote helfen beispielsweise die Führung von Vorgesetzen zu stärken und wie Sie durch die Beteiligung von Beschäftigten für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen können.

 

Weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner beim GUVH/LUKN
https://www.guvh.de/praevention/ansprechpartner/

Seminarreihe vom GUVH/LUKN
„Systematischer Weg zu mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"
https://www.guvh.de/praevention/seminare/Seminarreihe_fuer_Fuehrungskraefte.php

DGUV-Kampagne „Kultur der Prävention"
https://www.kommmitmensch.de/

Material und Medien zur DGUV-Kampagne „Kultur der Prävention"
https://www.kommmitmensch.de/toolbox/mediathek/weitere-kampagnenmedien/
https://www.guvh.de/praevention/kampagnen/Materialien_und_Medien.php

DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention"
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/

 

Das Themenplakat (DIN A3) steht hier zum Download bereit.