GUVH LUKN Logo

Forschung und Lehre an den Hochschulen

Präventives Handeln
als Benefit für die Zukunft

Viele Hochschulen sind aufgrund Ihrer hohen Anzahl von Versicherten und der Anzahl verschiedenster Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Lehre, aber auch in der zentralen Verwaltung und Instandhaltung komplexe Großbetriebe.

Eine funktionierende Struktur und Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist folglich eine unerlässliche Aufgabe für verantwortliche und handelnde Personen. Die Umsetzbarkeit von Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stellt Hochschulen oftmals vor große Herausforderungen.
Das staatliche Vorschriftenwerk richtet sich an Beschäftigte. Das autonome Recht der Unfallversicherungsträger (Landesunfallkasse Niedersachsen) werden die rechtlichen Rahmenbedingungen auch für Versicherte gefordert. Neben der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen für Beschäftigte, müssen Verantwortliche in Hochschulen auch im gleichen Maße die Sicherheit und Gesundheit von Studierenden gewährleisten.

Die Verantwortung für einen sicheren Betrieb liegt zunächst in der Hochschulleitung. Die fachliche Ausrichtung in der Lehre und Forschung findet allerdings in den weitestgehend unabhängig arbeitenden Dekanaten und Instituten statt.

Dementsprechend ist der Aufbau einer funktionierenden Ablauforganisation mit der Festlegung von Verantwortlichkeiten von großer Bedeutung für die Wirksamkeit von Maßnahmen, damit Beschäftigte und Studierende sicher und gesund im Betrieb Hochschule tätig werden können.


Das Themenplakat zum Download finden Sie hier. →

 

 

Neben der Etablierung einer geeigneten Organisation und Struktur von Sicherheit und Gesundheit an Hochschulen, stehen Hochschulen oftmals vor der Herausforderung den Ansprüchen in der Forschungsarbeit und gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Das Grundgesetz gewährt nach Artikel 5 die Freiheit von Forschung und Lehre. Daraus ergibt sich der Drang innovativ und neuartig zu forschen und das erlangte Wissen mit Studierenden zu teilen. Das bestehende Vorschriften- und Regelwerk für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist darauf nicht zugeschnitten.
Beispielsweise müssen im Bereich der Forschung neuartiger Verfahren oder Stoffe Schutzmaßnahmen getroffen werden, die nicht standardmäßig beschrieben und verfügbar sind. Bei der Entwicklung neuartiger Technologien können etwa die Grenzen einer Maschine oder die Wirkung von Stoffen unbekannt sein. Hier sind die verschiedenen Akteure von Sicherheit und Gesundheit innerhalb der Hochschule gefragt sich gemeinsam mit wirksamen Maßnahmen auseinanderzusetzen, die eine sicheres und gesundes Arbeiten für Beschäftigte und Studierende garantiert.

Bereits vor Beginn von wissenschaftlichen Projekten sollten Verantwortliche mit Ihren Beschäftigten und Sicherheitsbeauftragten sowie mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten bzw. Betriebsärztinnen ermitteln, welche Gefährdungen entstehen können und wie man ihnen entgegenwirken kann. Die Gefährdungsbeurteilung ist dafür das zentrale Instrument, um Präventionsmaßnahmen abzuleiten, die das sichere Arbeiten von Beschäftigten und Studierenden sichern. Die Gefährdungsbeurteilung ist stetig den neuen Gegebenheiten anzupassen. Die dazugehörige Dokumentation, die Erstellung von Betriebsanweisungen und das Durchführen regelmäßiger Unterweisungen stellen die Grundvoraussetzung für ein sicheres Arbeiten dar.

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geht alle etwas an. Deshalb sind nicht nur verantwortliche Personen gefordert den Rahmen für ein sicheres Arbeiten zu geben, sondern auch Beschäftigte und Studierende müssen ihren Teil beitragen. Sie sollen bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen mitwirken und die verantwortliche Personen unterstützen.

Die Landesunfallkasse Niedersachsen unterstützt Sie bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.