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Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Gesundheitsdienst & Hilfeleistungsunternehmen


Im Gesundheitsdienst und in Hilfeleistungsunternehmen stehen für die Beschäftigten die erkrankten und zu versorgenden Personen im Mittelpunkt ihres Arbeitsalltages.

Dabei selbst gesund zu bleiben, ist gleichermaßen eine Aufgabe vor der alle Beteiligten in Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen, sowie im Rettungs- und Krankentransportdienst stehen.
Zu den Themen für gesunde Arbeitsverhältnisse gehören insbesondere:

  • Gesunde Haut und Hautschutz
  • Gesunder Rücken (Heben und Tragen)
  • Psyche und Gesundheit
  • Umgang mit Gewalt und Aggression
  • Infektionsschutz, Hygiene, Biostoffe
  • Gefahrstoffe

Das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bietet hier verschiedene Punkte, an denen angesetzt werden kann.

  • Führungskräfte übernehmen Verantwortung
    Führungskräfte werden mit der Umsetzung der Konzepte und Maßnahmen ihrer Verantwortung zum Schutz der Beschäftigten gerecht. Bei der Erstellung unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt und GUVH/ LUKN.

  • Eindeutig Stellung beziehen - Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten
    Ausgehend von einer klaren Position der Unternehmen und der Verantwortlichen für eine gesund-heitsförderliche Arbeitsgestaltung sind eine technisch sichere Ausstattung und eine gute Organisation der Arbeit wichtige Ansatzpunkte. Möblierung, Einsatz technischer Hilfsmittel, aber auch Transparenz und Kommunikation sollten bei der Umsetzung auf den Prüfstand. Das S-T-O-P-Prinzip und die Gefährdungsbeurteilung geben eine gute Struktur.

Erläuterung:

Das S-T-O-P-Prinzip beschreibt die Rangfolge von Schutzmaßnahmen. Diese Rangfolge hat der Arbeitgeber bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen zu beachten. Das STOP-Prinzip wird oft auch als STOP-Hierarchie, -Reihenfolge oder -Rangfolge bezeichnet. Dabei stehen die einzelnen Buchstaben "STOP" für jeweils verschiedene Arten von Schutzmaßnahmen:

S – Substitution
T – Technische Schutzmaßnahmen
O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
P – Persönliche Schutzmaßnahmen

Unter dem STOP-Prinzip ist zu verstehen, dass bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen grundsätzlich eine Maßnahmenhierarchie zu beachten ist.

  • Beschäftigte qualifizieren und beteiligen
    Wissen schafft Sicherheit. Mitarbeitende zu qualifizieren ist ein weiterer Baustein. Werden sie bei der Themenauswahl beteiligt, kann dies sehr motivierend wirken - sie sind die Experten vor Ort. Die Personalvertretung sollte ebenso einbezogen werden wie die Sicherheitsbeauftragte

  • Unterstützung von GUVH/ LUKN nutzen
    Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmenden und Ihrem Unfallversicherungsträger auszutauschen. Auch Beratung vor Ort im Betrieb, Seminare und in einigen Bereichen finanzielle Unterstützung gehören zu unserem Angebot.

 

Ihr Ansprechpartner beim GUVH/LUKN
https://www.guvh.de/praevention/ansprechpartner/

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