20. März 2020
Aus aktuellem Anlaß weisen der GUV Hannover und die Landesunfallkasse Niedersachsen darauf hin, dass berufsbedingte Infektionen mit SARS-CoV-2 (Coronavirus), unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Erforderlich hierfür ist allerdings, dass die Infektion im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit beispielsweise in der Arztpraxis, im Krankenhaus, beim Transport oder in Laboratorien erfolgt ist. In all diesen Fällen greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie auch sonst für Beschäftigte beim berufsbedingten Umgang mit Infizierten oder Proben.
Bei Infektionen außerhalb des beruflichen Umfeldes kommen Leistungen der Krankenversicherung in Betracht.