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Vereinheitlichung der Mitgliedsnummer ab 2023

30. August 2022

© DGUV

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Sie lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab und werden beispielsweise künftig für die digitale Übermittlung der UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise benötigt. Die Umstellung erfolgt automatisch zum 1. Januar 2023.

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen werden auch als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese zwölf Zeichen werden durch eine zufällige Ziffernfolge generiert. Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Grundlagen für organisationsinterne Prozesse sowie für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert.

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