26. September 2022
Das Bundeskabinett hat zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt. Diese basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und sollen einen Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit leisten. Hintergrund ist die angespannte Gasversorgungslage durch den russischen Angriff auf die Ukraine.
Neben Privathaushalten sind durch die Verordnungen auch Unternehmen und Einrichtungen betroffen. So sollen laut jener Verordnung, die Kurzfristmaßnahmen regelt, Räume in öffentlichen Nichtwohngebäuden, in denen sich nicht regelmäßig Menschen aufhalten, nicht mehr geheizt werden. Das betrifft zum Beispiel Flure oder Technikräume, außer, es gibt dafür technische oder sicherheitstechnische Gründe.
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