4. November 2022
Die Sozialwahl zu den Selbstverwaltungsorganen findet bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung alle sechs Jahre statt. Sie ist in Bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland. Die Sozialwahl 2023 findet am 31. Mai statt. Im November 2022 müssen die Vorschlagslisten mit den Namen der Kandidaten und Kandidatinnen eingereicht werden.
Herr Matthias Hoffmann (links im Bild), Gewerkschaftssekretär - Ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen - hat dem GUVH I LUKN Wahlausschuss, vertreten durch Herrn Hartmut Manitzke, stellvertretender Geschäftsführer des GUVH und der LUKN (rechts im Bild) heute die Vorschlagslisten zu den Sozialversicherungswahlen 2023 überreicht.