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Tipps für Recruiting ohne Diskriminierung

16. März 2023

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Woher kommen Ihre Eltern?“, „Haben Sie Vorerkrankungen?“ oder „Planen Sie Kinder?“ – Fragen wie diese können im Arbeitsleben Diskriminierung darstellen. Und diese ist untersagt. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt alle Menschen davor, aufgrund persönlicher Merkmale oder Einstellungen diskriminiert zu werden. Das umfasst insbesondere ethnische Herkunft, sexuelle Identität, Geschlecht, Alter, Religion und Behinderung. Gleichwohl ist die Arbeitswelt der Lebensbereich, in dem Menschen nach Studien am häufigsten Diskriminierung erleben. In einer repräsentativen Umfrage für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurden Menschen mit Diskriminierungserfahrung befragt. Knapp die Hälfte von ihnen gab an, wegen mindestens einem der obigen Punkte im Erwerbsleben diskriminiert worden zu sein. Fast ein Viertel der Befragten erlebte Diskriminierung bereits im Bewerbungsverfahren. 

Doch wie lässt sich konkret verhindern, dass Menschen im Bewerbungsverfahren benachteiligt und diskriminiert werden? Wertvolle Orientierung bietet hier die Publikation „Fair in den Job! Leitfaden für diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Der Leitfaden verdeutlicht, dass je nach Phase des Einstellungsverfahrens – Stellenausschreibung, Bewerber*innenauswahl, Vorstellungsgespräch – unterschiedliche Diskriminierungspotenziale lauern. Mit den folgenden sechs Tipps können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen direkte und indirekte Diskriminierungen vermeiden.