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SARS-CoV-2: Hinweise zur Prävention

20. März 2023

Coronavirus ©ahmet - stock.adobe.com

Am 2. Februar 2023 trat die Corona - Arbeitsschutzverordnung außer Kraft. Beschäftigte vor Infektionen zu schützen, ist aber weiterhin Aufgabe der Arbeitgebenden. Ob und welche Schutzmaßnahmen nötig sind, legen Betriebe im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Zu den aktuellen Regelungen haben wir für Sie FAQs zusammengestellt. Diese betreffen Covid- 19 - Erkrankungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall sowie die Themen Post - Covid und Long - Covid.

Zu den FAQs