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Urteil zur Unfallversicherung

15. März 2023

Justiz, Recht, Paragraph - Hammer ©Sebastian Duda - fotolia.com

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeit verrichten. Anders als die dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Nahrungsaufnahme selbst, ist das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen, grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten, sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies entschied  der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem Urteil.

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