19. April 2023
Großschadensereignisse sind für alle Akteure eine besondere Herausforderung. Staatliche Stellen und Hilfsorganisationen müssen in solchen Situationen zeigen, dass sie handlungsfähig sind. Die Unfallversicherungsträger sind bei Großschadensereignissen zwar keine Akteure der ersten Stunde, aber auch sie müssen Verlässlichkeit beweisen. Mit der Einführung der Koordinierenden Stellen der gesetzlichen Unfallversicherung in den jeweiligen Bundesländern wurde 2019 für die Abwicklung sogenannter Großschadensfälle ein Verfahren entwickelt, das schnelle und unbürokratische Hilfe sicherstellt. Parallel hierzu wurden in den einzelnen Ländern Geschäftsstellen für den Opferschutz eingeführt. In Niedersachsen wurde diese Stelle mit Beschluss der Landesregierung vom 29.10.2019 errichtet. Aufgabe der Geschäftsstelle des Opferschutzbeauftragten ist es, die vorhandenen Institutionen und Personen, die sich im Opferschutz in Niedersachsen engagieren, besser miteinander zu verzahnen.
Der Landesbeauftragte für Opferschutz (LFO) und seine Geschäftsstelle informierten bei einem gemeinsamen Treffen mit der Landesunfallkasse (LUKN) am 12.04.2023 über die neusten Entwicklungen im Bereich der zentralen Koordinierung des Opferschutzes bei Großschäden in Niedersachsen. Im Blickpunkt stand dabei auch das am 22.09.2022 verabschiedete neue Gesetz (NLfOG) über die die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz und die darin festgelegte Regelung zum Erhalt und zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Zudem sollen die bereits in der Vergangenheit stattgefundenen Großschadensübungen weiterhin in regelmäßigen Abständen erfolgen, um neue Erkenntnisse und Entwicklungen fortlaufend zu berücksichtigen. Hier sehen sich der LfO und die LUKN gleichermaßen in der Pflicht im Großschadensfall eine optimale Versorgung von Betroffenen sicherzustellen.
v.l.n.r. Katharina Blauert, Leitung der Geschäftsstelle LfO, Thomas Pfleiderer, LfO, Roland Tunsch, Geschäftsführer LUKN, Veit Koch, Geschäftsstelle LfO, Peter Schöps, Ansprechperson für die LUKN als Koordinierende Stelle
Landesunfallkasse Niedersachsen
Die Landesunfallkasse Niedersachsen ist als Koordinierende Stelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die erste Ansprechpartnerin für alle betroffenen Menschen, die als ArbeitnehmerInnen, Hilfeleistende, ErsthelferInnen oder als Mitglied eines Rettungsunternehmens bei einer Großschadenslage in Niedersachsen verletzt oder traumatisiert werden. Die Betroffenen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und haben Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VII. Diese umfassen neben der Heilbehandlung und Rehabilitation auch finanzielle Unterstützung, zum Beispiel Verletztengeld für die Dauer einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit. Die LUKN koordiniert für die öffentlichen Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften alle Fragen zum Unfallschutz und zu den Leistungen für die o. g. Versicherten, soweit sie Opfer eines derartigen Ereignisses geworden sind.
Landesbeauftragter für Opferschutz (LFO)
Der LfO ist Ansprechpartner für alle Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen. Hier leistet seine Geschäftsstelle eine Erstberatung und leitet Betroffene an geeignete Unterstützungssysteme weiter. Dabei ist es gleichfalls Aufgabe des LfO sowie seiner Geschäftsstelle, sich landes- und bundesweit mit Opferschutzeinrichtungen und -organisationen, Behörden und Akteuren der Prävention zu vernetzen.
Weitere Informationen zum Landesbeauftragten für Opferschutz finden Sie hier.