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Was tun bei Vergiftungen?

4. August 2023

Kleinkind am Spielen ©2007-daniel fuhr - fotolia.com

Kindergartenkinder und auch die Kleinsten, die in Krippen oder bei sog. Tagesmüttern betreut werden, stehen während dieser Betreuung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Kindern in Tagespflege ist allerdings, dass das zuständige Jugendamt die Tagepflegeperson anerkannt hat und dass das Jugendamt oder ein von ihm beauftragter öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe die Betreuung vermittelt hat. Der Versicherungsschutz ist für die Eltern kostenlos und gilt für die Zeit der Betreuung und für die damit verbundenen Wege.

Typische und bekannte Gefahren bei kleinen Kindern sind Treppen, Teiche oder die Verkehrswege. Nicht so häufig, aber nicht weniger gefährlich sind Vergiftungen.

Wenn Kinder sich plötzlich unwohl fühlen, sich erbrechen oder ausgesprochen müde werden, kann eine unbemerkte Vergiftung die Ursache sein.

Vergiftungen bei Kindern sind so vielfältig, dass oft professioneller und vor allem individueller Rat nötig ist. Vergiftungszentralen haben einen Beratungsdienst
eingerichtet – für Nicht-Mediziner wie für Ärzte. Den Vergiftungszentralen ist praktisch jede Art von Vergiftung bekannt. Sie erhalten dort Informationen darüber, ob eingenommene Substanzen für das Kind giftig sind, welche Maßnahmen Sie durchführen können und ob eine Klinikbehandlung notwendig ist. Für das Land Niedersachsen ist das Giftinformationszentrum Nord zuständig.

Was tun bei Vergiftungen mit Pflanzen?

Zum Glück ist in den meisten Fällen das Verschlucken von Pflanzenteilen harmlos. Es genügt oft schon, selbst Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen.
Sollten sich Anzeichen für eine Vergiftung beim Kind zeigen, sind die folgenden Schritte angezeigt:

  • Giftinformationszentrale (GIZ)  oder Notruf unter 112 anrufen und den Anweisungen folgen.

Möglichst genau schildern,

  • um welche Pflanze es sich handelt,
  • welche Pflanzenteile gegessen wurden,
  • welche Menge gekaut und/oder ausgespuckt wurde,
  • wieviel verschluckt wurde sowie
  • welche Symptome bisher aufgetreten sind,
  • was bisher unternommen worden ist.

Ein Arzt oder eine Klinik sollten aufgesucht werden, wenn bereits starke Vergiftungserscheinungen wie heftige Übelkeit, Benommenheit oder andere Symptome aufgetreten sind.

Geben Sie gegebenenfalls die Empfehlungen der GIZ an den behandelnden Arzt weiter. Bringen Sie bei Pflanzenvergiftungen möglichst Zweige oder Blütenstände der Pflanzen zur Identifikation mit.

Auf Empfehlung der GIZ können folgende Maßnahmen in Frage kommen:

  • Schleimhautspülung und Verdünnung: Ein kohlensäurefreies Wasser zu trinken geben. Das Gift wird dadurch von den empfindlichen Schleimhäuten des Rachens gespült und verdünnt.
  • Medizin-Kohle: Kohle bindet das Gift, das zusammen mit der Kohle nach drei bis vier Stunden ausgeschieden wird. Als Richtschnur gelten 1 Gramm Kohle pro Kilogramm Körpergewicht. Kohletabletten werden zerdrückt und in Wasser aufgeschwemmt, Kohlegranulat wird mit Wasser versetzt und geschüttelt.
  • Augenspülung: Mindestens zehn Minuten die Augen mit fließendem Wasser spülen, anschließend sofort einen Augenarzt aufsuchen.

Wichtig ist, dass die Telefonnummer des Giftinformationszentrums sofort greifbar ist.

Tipp: Speichern Sie die Nummer auf Ihrem Handy – neben der 112 – ist auch diese Telefonnummer 0551 19240 für die Gesundheit der Kinder wichtig.

Unter www.giz-nord.de können Sie sich ein Falt-Informationsblatt bestellen. Darin sind wichtige Punkte zusammengefasst. Informieren Sie sich anhand dieses Informationsblattes und legen Sie es dem Erste-Hilfe-Set bei.

Detaillierte Tipps finden Sie auch in der Broschüre „Achtung Giftig", die über die Internetseite http://das-sichere-haus.de/broschueren/kinder/ bestellt werden kann.