17. November 2023
Zu Beginn eines neuen Jahres häufen sich Meldungen über Kinder, die durch Raketen, Böller und anderes Feuerwerk schwerste Verbrennungen an Haut und Händen, Augenverletzungen oder Hörschäden erlitten haben. Einer der Gründe: Nicht alle Eltern halten sich an die Altersangaben auf der Pyrotechnik. Auch sogenanntes „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie 1, das erst für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen ist, landet dann schon in den Händen von Achtjährigen. Beispiele sind Gold- und Silberregen, kleine Bodenkreisel und Bodenwirbel oder Knallbonbons. Jüngeren Kindern machen diese Silvesterartikel oft Angst. Am Wachsgießen haben dagegen viele Kinder Spaß.
Wachsgießen – geeigneter Silvesterspaß für Grundschulkinder
Beim Wachsgießen können Eltern zusammen mit ihren Kindern die gegossenen Formen begutachten und orakeln, was sie wohl für die Zukunft bedeuten. Wachsgießen ist nachhaltiger, als Zinn zu gießen und bereits mit Vorschulkindern möglich. Feuerwerkscherzartikel wie etwa kleinen Tierfiguren, aus denen hinten eine lange „Wurst“ herauskommt, finden viele Kinder lustig. Ein von den Eltern entfachtes Tischfeuerwerk auf feuerfester Unterlage ist für die Kleinen ebenfalls ein Erlebnis. Dabei sollten lange Stabfeuerzeuge oder Kaminstreichhölzer benutzt werden. Grundsätzlich dürfen Kinder nur unter Aufsicht und Anleitung von Erwachsenen mit Feuerwerk hantieren. Dabei gilt: Pro Kind ist ein Erwachsener zur Stelle, der es beaufsichtigt.
Wunderkerzen: Gebrauchsanweisung genau lesen
Wunderkerzen sollten nur im Freien abgebrannt werden – so steht es in der Gebrauchsanweisung. Der Grund: Beim Abbrennen von Wunderkerzen entstehen Verbrennungsgase, die nicht in größeren Mengen eingeatmet werden sollten. Zudem können herabfallende Teilchen Brandrückstände enthalten. Wunderkerzen, die nicht lebensmittelecht sind, nichts auf Lebensmitteln zu suchen haben. Man sieht sie dennoch häufig an Silvester, zum Beispiel auf Kuchen oder anderen Süßspeisen.
Die Zeitschrift „Sicher zuhause & unterwegs“ kann hier heruntergeladen werden - Zum Archiv gelangen Sie hier