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Die neu gewählten Selbstverwaltungen des GUVH und der LUKN

15. Dezember 2023

GUVH - Aussenaufnahme Sommer © guvh

Anlässlich der diesjährigen Sozialwahl konstituierten sich die Selbstverwaltungsmitglieder des GUVH und der LUKN neu. Sie übernehmen fortan für die nächsten sechs Jahre zusammen mit der neu gewählten Geschäftsführerin Kristina Bohm die Geschicke des GUVH und der LUKN.

Am 21. September hat der Wahlausschuss des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover das endgültige Wahlergebnis der diesjährigen Sozialwahl festgestellt. Vorstand und Vertreterversammlung waren damit neu konstituiert. Bereits am 14. September wurde im Rahmen einer konstituierenden Sitzung das endgültige Wahlergebnis der Landesunfallkasse Niedersachsen festgestellt.

 

 

Zu den Wahlergebnissen

Vertreterversammlung GUVH                                                                                                                                          Vertreterversammlung LUKN

 

Bild links: © GUVH - Die Mitglieder der Vertreterversammlung des GUVH mit Geschäftsführerin Kristina Bohm anlässlich der Sitzung der Vertreterversammlung am 11.12.2023 in Hannover. 

Bild rechts: © LUKN -  Die Mitglieder der Vertreterversammlung der LUKN zusammen mit der Geschäftsführung anlässlich der Sitzung der Vertreterversammlung am 14.12.2023 in Hannover. 

Vorstände von GUVH und LUKN zusammen mit der Geschäftsführung

  

Bild links © GUVH: V.l.n.r.: Hartmut Manitzke, stv. Geschäftsführer GUVH, Dr. Marco Trips, Vorstandsvorsitzender GUVH, Kristina Bohm, Geschäftsführerin GUVH, Ludger Oldeweme,stv. Vorstandsvorsitzender GUVH;

Bild rechts © LUKN: V.l.n.r. Hartmut Manitzke,stv. Geschäftsführer LUKN, Andrea Horn, Vorstandsvorsitzende der LUKN, Nikolaus Bettels, stv. Vorstandsvorsitzender LUKN; Kristina Bohm, Geschäftsführerin LUKN,

In den Selbstverwaltungsgremien sind sowohl die Arbeitgeber als auch die Versicherten mit jeweils gleicher Stimmenzahl (paritätisch) vertreten.  Die gewählten Selbstverwaltungsmitglieder repräsentieren unterschiedliche Berufszweige und bringen vielfältige Erfahrungen mit. Durch die breite Vertretung verschiedener Interessen wird eine ausgewogene, zukunftsorientierte Ausrichtung beider Unfallversicherungsträger gewährleistet.

Das Recht auf Selbstverwaltung ist ein zentrales Merkmal der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen von jenen getroffen werden, die selbst davon betroffen sind. Diese Selbstständigkeit in der Verwaltung findet ihren Ausdruck in eigenverantwortlichen Entscheidungsbefugnissen ehrenamtlicher Organe der Selbstverwaltung aus Mitgliedern von Arbeitgebenden- und Versichertenseite. Ein Ehrenamt, das es ermöglicht, in einem gesamtgesellschaftlich bewährten System der Sozialversicherung die nächsten sechs Jahre aktiv mitzugestalten und mitzuentscheiden.

Wie in der Sozialversicherung üblich, sind die Vorsitzenden des Vorstandes und der Vertreterversammlung alternierend gewählt und wechseln sich in ihren Funktionen ab. Dies geschieht jährlich mit Ablauf des 30. September.