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Beim Skifahren während der Klassenfahrt nur mit Helm auf die Piste

14. Dezember 2023

Versichert in der Skifreizeit ©Gorilla - stock.adobe.com

Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sollten beim schulischen Skisport nur mit Helm auf die Piste. Das empfehlen der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN). Am besten machen Lehrer schon bei der Vorbereitung von Wintersporttagen oder Skikursen deutlich, dass der Helm beim alpinen Skisport oder Snowboarden eine Pflicht ist.

Helme können Unfälle zwar nicht verhindern, aber die Schwere der Verletzung vermindern. Das zeigen verschiedene Untersuchungen: So betreffen 10 bis 15 Prozent aller Verletzungen den Kopf, was in der Regel schwerwiegende Folgen hat. Die Ursachen sind Kollisionen, aber auch Stürze auf gut präparierten, harten Pisten. Österreichische Untersuchungen haben ergeben, dass Helmträger 50 Prozent weniger Gehirnerschütterungen erleiden als Skifahrer ohne Helm. Daher besteht in Österreich und Italien bereits eine Helmpflicht. Dort dürfen Kinder und Jugendliche nur mit Helm auf die Pisten. Experten zufolge könnten sogar bis zu 60 Prozent der Verletzungen durch das Tragen von Skihelmen vermieden werden. In Frankreich ist zum Beispiel seit 1995 der Anteil der Kinder unter 14 Jahren, die beim Skifahren einen Helm tragen, von 15 auf 90 Prozent gestiegen. Die Zahl der schweren Kopfverletzungen nahm im selben Zeitraum deutlich ab.

Wie aber findet man den richtigen Helm? Der Helm sollte die DIN EN 1077 (Helme für alpine Skiläufer und für Snowboarder) erfüllen. Ganz wichtig: Der Helm muss passen. Er sollte deshalb unbedingt ausprobiert werden, bevor es auf die Piste geht.

Das Tragen von Helmen ist ein ganz wichtiger Teil der sicheren Organisation schulischer Skisportveranstaltungen, für die die Lehrkraft die Verantwortung trägt. Auf der Piste ist der Lehrer Vorbild. Das bedeutet, auch beim Thema Helm mit gutem Beispiel voranzugehen. Wenn sich die Freizeitsportler auf der Piste das Helmtragen ebenfalls abschauen, umso besser, so Kristina Bohm, Geschäftsführerin des GUVH und der LUKN.