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Schutz für die, die Menschen in Not helfen

3. Januar 2024

© Stock.adobe.com - mbruxelle

Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer. die im Rahmen der aktuellen Hochwasserlage in Niedersachsen im Einsatz sind. Hierzu zählen insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.

Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Auch die freiwilligen Hilfeleistungen, beispielsweise die Verteilung von Hilfsgütern, die Unterstützung von Evakuierungen sowie die Übernahme sonstiger Aufgaben, die von Hilfsorganisationen vor Ort organisiert und koordiniert werden, gelten als versicherte Tätigkeiten.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung sowie psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung.

Ansprechpartner für Ersthelfende und Hilfeleistende in Niedersachsen sind die Gemeinde- Unfallversicherungsverbände und die Landesunfallkasse Niedersachsen