23. Januar 2024
Beim Besuch eines Zoos, Tiergartens oder Wildparks wollen Erwachsene und Kinder die Tiere möglichst aus der Nähe beobachten. Gleichzeitig erwarten viele Besucherinnen und Besucher, dass die Tiere in den Gehegen ihren artgemäßen Bedürfnissen nachkommen können. Für die Betreiber bedeutet das, die Tiere attraktiv zu präsentieren und sich dabei stetig zu verbessern. Oft stehen dafür aber nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Zugleich stehen die Unternehmen vor der Aufgabe, die Sicherheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten. Arbeitsplätze und Tätigkeiten sind so zu gestalten, dass Störungen, Fehler und Unfälle im Ablauf der Arbeiten vermieden werden, um ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten zu ermöglichen. Die neue Branchenregel "Wildtierhaltung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unterstützt sie konkret dabei, diesen Anforderungen nachzukommen. Sie ersetzt die DGUV-Regel 114-001 "Haltung von Wildtieren" und beinhaltet einige Neuerungen.