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Jede Haushaltshilfe ist gesetzlich unfallversichert. Anmelden muss sie der Arbeitgeber

22. März 2024

©Photographee - adobe.stock.com

In vielen Haushalten steht jetzt der Frühjahrsputz an. Doch nicht jeder hat dafür die nötige Zeit, Kraft oder Lust – Senioren oder Doppelverdiener-Paare zum Beispiel, die deshalb häufig eine Haushaltshilfe engagieren. Dass die Hilfe schon für den absehbar kurzen Zeitraum zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden muss, wissen viele Menschen nicht.

Kristina Bohm, Geschäftsführerin des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes Hannover (GUVH), erläutert dazu: „Wer eine Hilfe für Garten, Haushalt oder für die Kinderbetreuung einstellt, ist ab diesem Moment ein Arbeitgeber. Er muss seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter gegen Arbeits- oder Wegeunfälle absichern und deshalb anmelden.“ Wer die Anmeldung versäumt, riskiert ein Bußgeld.

Private Arbeitgeber in weiten Teilen Niedersachsens wenden sich an den GUVH. „Wir sind, wenn man so will, die Berufsgenossenschaft für Hilfen in Haus und Garten“, sagt Bohm. Verdient die Hilfe insgesamt weniger als 450 Euro pro Monat, muss sie bei der Minijobzentrale (www.minijobzentrale.de) angemeldet werden.

Im Falle eines versicherten Unfalls der Hilfe braucht der Arbeitgeber sich keine Gedanken über Arztkosten oder Reha-Maßnahmen zu machen: Diese Rechnungen bezahlt der GUVH, egal, ob die Hilfe hier direkt angemeldet ist oder bei der Minijobzentrale.

Tipps zur Vorbereitung

Bevor die neue Hilfe ins Haus kommt, kann der Arbeitgeber schon einiges vorbereiten, damit die Arbeit gleich losgehen kann.  Der GUVH rät:

  • Ein genauer Plan beschreibt, welche Arbeiten in welchen Räumen anstehen. Der Plan wird am besten schon ein paar Tage vorher mit der Hilfe abgesprochen.

  • Alle benötigten Putzmittel sind schon eingekauft, vorzugsweise umweltfreundliche Haushaltschemikalien.

  • Eine stabile Leiter, ein stabiler Tritt, Eimer, Putzlappen, Aufnehmer, Haushaltshandschuhe, Besen und Spinnenweben-Besen stehen in Reichweite.

  • Sämtliche Fensterbänke sind frei von Blumentöpfen und Ähnlichem.
  • Bücher, Zeitschriften, CDs oder andere Dinge, die schon mal neben Bett, Sofa oder Sesseln liegen, sind weggeräumt.

  • Nach getaner Arbeit tut eine fetthaltige Creme empfindlichen Händen gut.