12. Juli 2024
Noch dauert es wenige Wochen, aber Julia (5) erwartet schon jetzt sehnsüchtig ihren ersten Schultag. Besonders freut sie sich auf die bunte Tüte und auf ihren ersten Schulranzen. Endlich so sein wie die Großen!
Was sollte aber beim Kauf eines Ranzens beachtet werden? Der Gemeinde Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) geben Tipps und Hinweise, worauf beim Ranzenkauf zu achten ist.
Der Schulranzen sollte leicht sein:
Nach einer Faustregel sollte der leere Ranzen maximal 1.200 Gramm wiegen. Achten Sie daher beim Kauf auf die DIN-Nummer 58 124. Ranzen mit diesem Zeichen wiegen leer nicht mehr als 1,2 Kilogramm und haben vier Zentimeter breite, gepolsterte und verstellbare Tragegurte, die nicht auf den Rücken drücken oder in die Schultern schneiden. Das angehende Schulkind sollte beim Kauf des Ranzens dabei sein und den Ranzen zur Probe aufsetzen. Er muss am Rücken anliegen und sollte nicht zu weit nach unten hängen. Ein zu schwerer Ranzen kann den gesamten Bewegungsapparat des Kindes belasten (Schultern, Wirbelsäule, Beine und Füße). Zudem ist das Kind auf dem Schulweg weniger beweglich, kann zum Beispiel einem plötzlich heranbrausenden Radfahrer nicht schnell genug ausweichen.
Der Schulranzen sollte gut sichtbar sein:
Schultaschen nach DIN 58 124 sind großzügig mit Reflex-Flächen ausgestattet. Nach der DIN müssen mindestens 20 Prozent der Vorder- und Seitenflächen fluoreszierend sein (orange oder gelb) und 10 Prozent retroreflektierend (meist silbrig). Die Kinder werden damit schneller von Autofahrern gesehen. Vielen Ranzen fehlen gerade diese orangenen oder gelben Flächen. Sind die Ranzen dann auch noch in dunklen Farben gehalten, werden die Kinder von den Autofahrern später gesehen als ihre Klassenkameraden mit DIN-gerechten Schultaschen. Ihr Unfallrisiko ist höher.
Die Schülerunfallversicherung wird aus öffentlichen Mitteln finanziert und ist somit für die Kinder beitragsfrei. Während des Schulbesuchs und auf den damit verbundenen Wegen sind Schülerinnen und Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Im Zuständigkeitsbereich des GUV Hannover und der LUK Niedersachsen sind rund 845.000 Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert.