24. Juli 2024
Die Kenntnis des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist für Auszubildende aller Berufszweige unerlässlich und erleichtert ihnen bereits den Einstieg in ihre Berufsausbildung. Daher präsentiert diese zweite Einheit den Jugendlichen praktische Anwendungsbeispiele relevanter Gesetze und Verordnungen und ergänzt den Teil 1 zum Jugendarbeitsschutzgesetz unter anderem um das Berufsbildungsgesetz.
Diese Unterrichtseinheit ist direkt zu Beginn des ersten Ausbildungsjahrs relevant. Sie vertieft die Unterrichtseinheit „Jugendarbeitsschutzgesetz – Teil 1“ und ergänzt sie um die Zusammenhänge der dualen Ausbildung und das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Im Lernfeld 1 des berufsbezogenen Unterrichts ist in nahezu jedem Ausbildungsrahmenplan vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Stellung als Auszubildende im Betrieb klären und ihre Rechte und Pflichten erfassen.