9. August 2024
Schülerinnen und Schüler sind auf Schulwegen und in der Schule gesetzlich unfallversichert. Darauf weisen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in Niedersachsen hin. Ob das Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Für die Folgen tritt grundsätzlich der zuständige Unfallversicherungsträger ein.
Versichert sind die Schülerinnen und Schüler bei der Teilnahme am Unterricht, in den Pausen und bei den Veranstaltungen der Schule, wie Ausflügen, Besichtigungen, Theaterbesuchen, Schullandheimaufenthalten, Schulfeiern, der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften und Wandertagen etc. Bedingung ist, dass die Schülerinnen und Schüler bei den Veranstaltungen unter der Aufsicht von Lehrern und Erziehern oder durch die Schule beauftragte Eltern stehen. Versichert sind die Schülerinnen und Schüler aber auch auf dem Weg zur Schule und wieder zurück nach Hause.
Damit der Schulweg auch immer sicher bewältigt werden kann, sollten Eltern ihre Kinder gezielt auf den Schulweg vorbereiten und ihnen zeigen, wie man Gefahren im Verkehr erkennt und vermeidet. Nicht versichert sind die Schülerinnen und Schüler bei der Erledigung von Hausaufgaben oder der Vorbereitung des Unterrichts im häuslichen Bereich, außer es gibt eine von der Schule organisierte Hausaufgaben- oder Mittagsbetreuung. Bei einer Teilnahme daran sind die Kinder unfallversichert. Nicht versichert sind die Schülerinnen und Schüler beim Aufenthalt auf dem Schulgelände außerhalb der Unterrichtszeiten sowie bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle Kosten für die medizinische Behandlung, wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit bleibenden Behinderungen werden auch Renten gezahlt. Ein Unfall sollte dem Unfallversicherungsträger schnell gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise die Schule. Geschieht der Unfall auf dem Schulweg, sollten die Eltern die Schule umgehend verständigen.