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Wer andere angreift, muss wissen, dass er zur Rechenschaft gezogen wird

5. September 2024

© Jan Röhl/DGUV

"Jeder Mensch hat das Recht darauf, seiner Arbeit – auch ehrenamtlicher Arbeit – nachzugehen, ohne dabei bedroht oder angegriffen zu werden. Das gilt insbesondere für jene, die sich für andere Menschen einsetzen. Wer sie angreift, greift den Zusammenhalt unserer Gesellschaft an. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen daher den Vorschlag der Bundesregierung, den Schutz von Rettungskräften und für das Gemeinwohl tätigen Personen zu stärken, so Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung sind Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Nötigungen oder tätliche Angriffe auf Beschäftigte und ehrenamtlich engagierte Menschen inakzeptabel. 

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