25. September 2024
Nach langer Krankheit zurück in den Job – das soll das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) erleichtern. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen jenen Beschäftigten ein BEM-Verfahren anbieten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkranken. Allerdings kommen längst nicht alle Unternehmen und Einrichtungen dieser Pflicht nach. So vergeben sie die Chance, die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Angestellten zu erhalten. Doch es gibt auch Positivbeispiele. Wie sich ein BEM-Verfahren vorbildlich umsetzen lässt, erläutert die top eins in ihrer neuen Ausgabe.
Teilnahme am BEM-Verfahren freiwillig
Die Teilnahme an einem BEM-Verfahren ist freiwillig – Beschäftigte können es also auch ablehnen. Stimmen sie einem Gespräch zu, dürfen sie eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen, ebenso wie die betriebliche Interessenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung.
Auch die Betriebsärztin beziehungsweise der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit können unterstützen. Im Rahmen des BEM werden die Arbeitsbedingungen in den Blick genommen, um die Faktoren zu finden, die die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten beeinträchtigen. Gemeinsam überlegen die Beteiligten, wie die Aufgaben von Betroffenen so verändert werden können, dass die Risiken für Arbeitsunfähigkeit gemindert werden.
Ziele gemeinsam festlegen
Ein BEM-Verfahren sieht vor, dass sich Mitarbeitende und Arbeitgebende gemeinsam auf Inhalte und Ziele gleich zu Beginn einigen. Funktionieren die angedachten Maßnahmen in der Umsetzung nicht, können diese noch angepasst werden. In jedem Fall ist der BEM-Prozess erst abgeschlossen, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind.
Ausführliche Informationen zum BEM-Verfahren und hilfreiche Tipps für die Umsetzung vermittelt die Titelgeschichte der neuen top eins. Das Magazin für Führungskräfte geht dabei auch auf die Rolle von Vorgesetzten in diesem Prozess ein.